Zwei 20 und 22 Jahre alte Männer aus Leonberg und Gerlingen sind vom Ludwigsburger Schöffengericht wegen unerlaubten Rauschgiftbesitzes und gemeinschaftlichen Anbaus von Cannabis verurteilt worden.

Leonberg/Ludwigsburg – Zwei 20 und 22 Jahre alte Männer aus Leonberg und Gerlingen sind vom Ludwigsburger Schöffengericht wegen unerlaubten Rauschgiftbesitzes und gemeinschaftlichen Anbaus von Cannabis verurteilt worden. Die Männer gestanden, im August vergangenen Jahres eine einzelne Pflanze für ihren Eigenbedarf herangezüchtet zu haben. Der Ältere gestand, zusätzlich noch im Oktober für 100 Euro etwa zehn Gramm Marihuana gekauft zu haben. Für beide Vergehen wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Wochen auf Bewährung verurteilt. Sein Kumpel muss lediglich 700 Euro Strafe zahlen.Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulf Hiestermann hörte die geständigen jungen Männer, deren Gewächs im November 2012 von der Polizei beschlagnahmt worden war, noch einmal an. Sie hatten zusammen eine Marihuana-Pflanze in der Wohnung des Älteren gezogen. Die getrockneten Blüten wollten sie aber nur für den persönlichen Konsum verwenden, sagten sie. Um ihre Pläne zu verwirklichen, hatten sie sich professionelles Gerät gekauft: UV-Lampen, ein kleines Zelt („Grow Tent“ in der Fachsprache), um ein angemessenes Klima herzustellen, Kohlefilter gegen den penetranten Geruch und weiteres Werkzeug für den angehenden Cannabis-Züchter.

 

Ständig Angst vor Entdeckung

Ganz wohl war ihnen bei der Geschichte allerdings nicht, wie sie vor Gericht beteuerten: „Ständig mussten wir aufpassen, wer in die Wohnung kommen könnte oder was wir sagen“, meinte der ältere Angeklagte. Beide erklärten, die Entdeckung durch die Polizei sei in gewissem Sinne eine Befreiung für sie gewesen. Die große Menge, die ihr Pflänzchen schließlich abwerfen sollte, überraschte die Jungs. Vier Wochen vor der angesetzten Erntezeit flogen sie aber auf. Richter Hiestermann hob hervor, dass die Menge des Wirkstoffes THC der Blüten zwar nicht exorbitant hoch gewesen sei, aber doch deutlich über der erlaubten Menge von 7,5 Gramm gelegen habe. Auch weil die Jungs erheblich investiert hatten, könne er hier keinen minderschweren Fall erkennen.Am Ende hatten sie es ihrer Kooperation und ihren schwierigen Biografien zu verdanken, dass den beiden das Gefängnis erspart blieb. Depressionen und ein unsteter Lebenswandel plagten den 22 Jahre alten Angeklagten. Er beziehe Arbeitslosengeld und sei wegen seiner Krankheit lange Zeit nicht in der Lage gewesen zu arbeiten, gab er an. Er war nach eigener Aussage in ein „richtiges Loch“ gefallen. Mit dem Drogenkonsum habe er versucht, sich zu betäuben. Mittlerweile besucht er regelmäßig einen Therapeuten und eine Suchtberatung.

Der zwei Jahre jüngere Angeklagte hingegen lebt noch bei seinen Eltern und ist mitten in der Ausbildung. Der Tod seines Bruders und eines guten Freundes hätten ihn extrem belastet. Aufgrund seiner noch nicht abgeschlossenen Entwicklung entschied das Gericht, ihn nach Jugendstrafrecht zu verurteilen und beließ es bei einer Geldstrafe. Sein Kumpel bekam am Ende etwas mehr als ein Jahr Haft, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht sah in der Ehrlichkeit und Kooperationsbereitschaft der Angeklagten deutliche Anzeichen für eine Besserung. Trotzdem muss das Duo zusätzlich noch eine Drogenberatung aufsuchen.