Der 64-Jährige nahm es ihr übel, dass sie für ihn eine gesetzliche Betreuung beantragt hatte. Er musste vorübergehend sogar in die Psychiatrie. Nun muss er eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro zahlen.

Leonberg - Am Ende ist das am Leonberger Amtsgericht geführte Verfahren des „Familienfriedens“ wegen eingestellt worden – allerdings gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1800 Euro. „Es ist ein familiärer Konflikt, und zwischen den Eheleuten ist wieder alles halbwegs normal“, hatte der Anwalt des wegen Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung angeklagten Rentners aus dem Altkreis erklärt und den entsprechenden Paragrafen 153a ins Gespräch gebracht. Nachdem der Staatsanwalt keine Einwände geäußert hatte, stimmte auch die Amtsrichterin Sandra De Falco dem Antrag zu.

 

Außerdem muss der 64-Jährige, der an einer bipolaren Störung leidet, in den nächsten sechs Monaten Nachweise über seine Besuche einer psychiatrischen Behandlung beim Gericht vorlegen. Die Erkrankung des Mannes stand nämlich im Mittelpunkt des Verfahrens. Seit 2002 habe er Depressionen, hatte der frühere Mitarbeiter eines Automobilherstellers auf der Anklagebank erklärt. Dennoch habe er immer wieder die verschriebenen Medikamente ausgesetzt. Das führte einerseits dazu, dass er sein ganzes Geld für „Dinge, die er nicht brauchte“, verprasste.

Außerdem rief die Absetzung starke Stimmungsschwankungen bei ihm hervor, die nicht selten in Aggressionen umschlugen. So wie eben im vergangenen Mai, als er herausfand, dass seine Frau einen Antrag über eine gesetzliche Betreuung für ihn gestellt hatte, der auch genehmigt wurde. Ihr Mann habe schon die Gewinnbeteiligung von 28 000 Euro, die er sich mit seiner Rente habe auszahlen lassen, auf den Kopf gehauen. „Ich hatte Angst, dass wir am Ende auch noch das Haus verlieren!“, begründete die Ehefrau ihre Entscheidung, die sie laut eigener Aussage vor ihrem Mann geheim gehalten hatte.

„Ich hatte Todesangst“

Der 64-Jährige sei in der Folge völlig ausgetickt, er habe sich aber gerade noch bremsen können, weil die kleine Enkelin zu Besuch gewesen sei. Dann habe er sie aufs Übelste beschimpft und sie mit den Worten bedroht: „Ich werde dich durchs Haus treiben und dich mit einer Holzlatte, die mit Nägeln bestückt ist, totschlagen!“ „Ich hatte ihn noch nie so erlebt, ich hatte wirklich Todesangst!“, sagte die Frau – der Schrecken schien ihr nach wie vor in den Knochen zu stecken.

Nachdem sie danach die Flucht ergriffen hatte und abends gemeinsam mit ihrem Sohn zurückgekommen war, eskalierte die Sache vollends. „Dann bedrohte er uns mit einer Mistgabel“, berichtete die 64-Jährige und schob hinterher: „Er hatte ganz rote Augen, und ich hatte schon das Schlimmste befürchtet!“

Vorübergehender Aufenthalt in der Psychiatrie

Als die beiden wegfahren wollten, zerkratzte der Angeklagte mit dem Werkzeug dann auch noch das Auto des Sohnes. „Es war schlimm, meinen Vater in diesem Zustand zu sehen“, gestand der 37-Jährige vor Gericht. Die beiden erstatteten noch am gleichen Abend eine Strafanzeige bei der Polizei. Der 64-Jährige wurde daraufhin in die Psychiatrie nach Hirsau gebracht, wo er vorübergehend blieb.

Inzwischen sei das Zusammenleben „einigermaßen erträglich“, auch wenn es „kein normales Leben“ sei, berichtete die Frau. Demnach schlafe der 64-Jährige im Dachgeschoss, sie wiederum im verschlossenen Schlafzimmer. Bereits vor der Sache mit der Betreuung habe er sie immer wieder verbal attackiert. „Ich weiß nicht, weshalb sich sein Hass immer gegen mich richtet“, sagte die Frau, die sich bislang niemandem anvertraut habe. „Ich habe es einfach ausgehalten.“

Seit September untersteht der Rentner, der sich vor Gericht kaum an den Vorfall erinnern konnte, die Vorwürfe aber dennoch eingeräumt hatte, einem gesetzlichen Betreuer, der sich um dessen persönliche Angelegenheiten kümmert. Das zuständige Gericht hat auch einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet, der die Geschäftsfähigkeit des Mannes einschränkt. Seine Rente wird mittlerweile auf das Konto seiner Frau überwiesen. Laut eigener Aussage nimmt der 64-Jährige regelmäßig seine Medikamente ein. „Aber es ist alles freiwillig“, sagte die Ehefrau. „Kontrollieren kann ich das nicht.“