Seit vor einem Jahr landesweit die Rauchmelderpflicht eingeführt worden ist, häufen sich bei der Feuerwehr Leonberg die Anrufe: Was ist ein Rauchmelder genau? In welchen Räumen muss er installiert werden? Was passiert, wenn er einen Fehlalarm auslöst?

Leonberg - Seit vor einem Jahr landesweit die Rauchmelderpflicht eingeführt worden ist, häufen sich bei der Feuerwehr Leonberg die Anrufe: Was ist ein Rauchmelder genau? In welchen Räumen muss er installiert werden? Was passiert, wenn er einen Fehlalarm auslöst? Muss der Wohnungsinhaber oder Mieter am Ende den Feuerwehr-Einsatz bezahlen?

 

Doch Wolfgang Zimmermann, der Kommandant der Leonberger Feuerwehr, beruhigt: Bei einem Rauchmelder ertönt lediglich ein schrilles Signal, um die Bewohner zu alarmieren. Mit der Einsatzzentrale ist ein privater Rauchmelder nicht verbunden. Sollte es wirklich brennen, so muss die Feuerwehr telefonisch alarmiert werden.

Fehlalarm ist teuer

Anders verhält es sich bei den Brandmeldeanlagen. Die sind in öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben, etwa dem Rathaus, der Stadthalle oder anderen Veranstaltungsorten. Erkennen diese Geräte Qualm, lösen sie direkt in der Feuerwache Alarm aus. Die Helfer rücken aus. Haben dann etwa nur ein paar Raucher unter der Anlage gestanden, wird das für den Verursacher teuer. Mehrere 1000 Euro kann der Einsatz bei einem Fehlalarm kosten.

Alarmiert ein Anwohner die Feuerwehr, weil sein privater Rauchmelder laut piepst, hat er keine Kosten zu befürchten. Selbst der Einsatz bei einem Fehlalarm wird von der öffentlichen Hand gedeckt. „Das gehört zu unseren Pflichtaufgaben“, erklärt der Feuerwehr-Chef Zimmermann.

Schlafzimmer und Fluchtwege sind Pflicht

Das sind längst nicht alle Fragen, die sich rund um die neue Rauchmelderpflicht auftun. Deshalb hat der Leonberger Feuerwehrmann Timo Gissibl eine Informationsbroschüre zusammengestellt. Darin wird die Technik der Rauchmelder erklärt und dargestellt, in welchen Räumen die kleinen runden Alarmscheiben unbedingt angebracht werden müssen. Das Schlafzimmer und die Flure als Fluchtwege gehören zwingend dazu.

Timo Gissibl stellt die unterschiedlichen Modelle vor. Von denen gibt es etliche, etwa Sonderausführungen für Hörgeschädigte, die mit Vibrationsalarm oder Blitzlicht die Menschen verständigen. Tipps für die Installation der Rauchmelder gibt es natürlich auch. Denn lange warten können Mieter und Wohnungsbesitzer nicht mehr. Die Übergangsfrist läuft im Dezember aus.