Die beiden Männer knöpften sich zwei Fahrgäste vor. Sie sitzen nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank.

Leonberg - Sie stiegen in die S-Bahn ein, dann schlugen sie zu: Zwei Männer aus Göppingen und Böblingen nahmen in der S 6 zwei Fahrgäste in die Zange. Nach ihrer Festnahme beschimpfte einer von ihnen auch noch einen Polizeibeamten. Jetzt müssen die 33 und 37 Jahre alten Täter ins Gefängnis – das Leonberger Amtsgericht verurteilte sie wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Das Duo war einschlägig vorbestraft und stand damals auch unter Bewährung. Auf der Anklagebank zeigten sich die Männer reumütig. Die beiden entschuldigten sich bei den Opfern, und auch der beleidigte Polizeibeamte verließ den Gerichtssaal mit der Bitte um Verzeihung.

 

3,4 Promille Alkohol im Blut

Die Angeklagten gaben alles zu, auch wenn sie sich nicht mehr lückenlos erinnern konnten, was damals im August vor zwei Jahren passiert war. „Ich hatte einen Filmriss und weiß nur noch, dass ich morgens um fünf in der Ausnüchterungszelle aufgewacht bin“, sagte der 33-jährige Göppinger. Kein Wunder. Er hatte auch 3,4 Promille im Blut. Sein Kumpel, bei dem 1,6 Promille festgestellt wurden, räumte aber ein: „Es wird wohl alles so gewesen sein.“

Damals trafen sich die beiden in seiner früheren Wohnung in Nagold und ließen sich ordentlich voll laufen. Rum, Whiskey und Bier landeten auf dem Tisch, bevor ihnen die Idee kam, nach Stuttgart zu fahren. In Renningen stiegen sie in die S 6 ein, dann nahm das Unheil seinen Lauf: Zuerst pöbelten sie zwei Fahrgäste an. Schließlich packte der 37-Jährige einen der beiden am Hals, dann schlug er zu und verpasste ihm zwei Kopfstöße – der 33-Jährige hielt derweil dessen Kumpel fest.

Opfer wollen keine Entschädigung

Wenig später konnten die zwei Männer die Angeklagten in die Flucht schlagen. Am Ende löste einer der Fahrgäste die Notbremse aus, andere wiederum verständigten die Polizei. Diese konnte die beiden Übeltäter noch am Bahngleis in Höfingen dingfest machen. Doch als wäre es nicht schon genug, beschimpfte der 33-Jährige während der Fahrt auf die Wache auch noch einen der Beamten als „Vollpfosten“ und „Hurensohn“.

Der Grund für die Prügel-Attacke war den beiden Fahrgästen völlig unklar – auch sie waren damals angetrunken „Nach dem Pöbeln gingen sie unvermittelt auf uns los“, berichtete der 25-Jährige. Der Renninger trug bei dem Angriff neben Schwellungen an der Nase auch eine Beule an der Stirn davon. „Ich war nicht beim Arzt, ich bin Bauarbeiter“, meinte er, angesprochen auf die gesundheitlichen Folgen. Das Schmerzensgeld-Angebot der Angeklagten im Vorfeld hatte er genauso ausgeschlagen wie sein Kumpel. „Ich will einfach nix von denen“, sagte der 27-jährige Bäcker aus Renningen. Was sich damals in der Bahn ereignet hatte, konnten die Verfahrensbeteiligten übrigens auf den Aufnahmen der Sicherheitskamera sehen, die im Gerichtssaal abgespielt wurden. Die beiden Angeklagten erklärten ihren Wutausbruch mit dem übermäßigen Alkohol. „Ich hatte einen Rückfall an dem Tag“, sagte der Monteur aus Göppingen. Der 37-Jährige indes wollte damals zur Flasche gegriffen haben, weil seine Freundin Schluss gemacht hatte. Die Männer kannten sich von einer gemeinsamen Alkohol-Therapie – laut eigener Aussage hatten die beiden schon mehrmals therapeutische Hilfe in Anspruch genommen, um ihre Trinkerei in den Griff zu bekommen.

Mehrere Einträge im Vorstrafenregister

Derzeit nähmen die beiden an Gesprächen bei der Suchtberatungsstelle teil, wie sie erzählten. „Bei den Problemen, die Sie haben, bringen ein paar Gespräche aber nicht wirklich viel“, befand die Richterin, die beim Blick in die Vorstrafen nur noch mit dem Kopf schüttelte. Neun Voreintragungen listete der Bundeszentralregisterauszug des 33-Jährigen auf, darunter neben Körperverletzung auch Sachbeschädigung und Trunkenheit im Verkehr. Bei dem Böblinger waren es insgesamt 18 Vorstrafen, schon einmal musste er für elf Monate hinter Gitter.

Auch wenn der 33-Jährige nicht zugeschlagen hat, sprach Richterin Steinhart von einem „gemeinschaftlichen Zusammenwirken“ der beiden. Allerdings betonte sie, dass der Göppinger bei der Attacke nur eine „Nebenrolle“ gespielt habe – außerdem ging sie bei ihm aufgrund der hohen Alkoholisierung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Letztlich verurteilte sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Ein Jahr und zwei Monate lautete indes das Strafmaß für den 37-Jährigen. Nicht zuletzt wegen der Vorstrafen kamen für die Richterin in beiden Fällen nur noch Freiheitsstrafen ohne Bewährung in Betracht. Am Ende polterte sie: „Die Justiz gab Ihnen genügend Chancen, aber Sie haben sie leider nicht genutzt!“