Gericht: Nicht mehr Räume für die "käufliche Liebe" im Leonhardsviertel - Frau hatte geklagt.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat gegen zusätzliche Räume für die „käufliche Liebe“ im Stuttgarter Leonhardsviertel entschieden. Die Kammer wies laut Mitteilung vom Dienstag zwei Klagen einer Frau zurück, die eine Genehmigung der Stadt für die Nutzung ihrer Wohnräume als Bordell vor dem Gericht erzwingen wollte (Az.: 13 K 1082/11 und 13 K 1343/11).

 

Klägerin wollte "Laufhäuser" einrichten

Die Klägerin hatte zum Jahreswechsel 2008/2009 eine Genehmigung für die gewerbliche Zimmervermietung in mehreren Etagen der beiden Häuser bei der Stadt beantragt. Sie wollte dort sogenannte „Laufhäuser“ einrichten. Gut sechs Monate später erhielt sie die Ablehnung. In der Begründung hieß es, dass Einrichtungen dieser Art im Leonhardsviertel nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn dafür eine andere Einrichtung in dem Viertel aufgegeben oder verkleinert werde. Dies sei hier nicht der Fall. Ihre Klagen gegen diese Entscheidung wies das Gericht nun zurück. Die Begründung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich.