Nach einem Einbruch in eine Leutenbacher Schule werden fünf Männer auf dem Dach des Gebäudes gestellt. Bei seinem Urteil kennt das Waiblinger Amtsgericht kein Pardon: alle Angeklagten müssen ins Gefängnis.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Der Vorwurf des versuchten schweren Bandendiebstahls, wie ihn die Staatsanwaltschaft erhoben hatte, ließ sich am Ende des Prozesses vor dem Waiblinger Schöffengericht zwar nicht mehr aufrecht halten. Dennoch müssen die fünf Angeklagten im Alter zwischen 22 und 36 Jahren aber auch nach ihrer Untersuchungshaft im Gefängnis bleiben.

 

Daran, dass die Männer in jener Nacht am 23. Oktober vergangenen Jahres in die Grund- und Werkrealschule eingebrochen waren, bestand schon zu Beginn des Prozesses kaum ein Zweifel. Schließlich waren sie dank eines Hinweises der Hausmeisterin noch in der Nacht auf frischer Tat ertappt worden. Mehrere Streifenwagenbesetzungen umstellten das Gebäude, registrierten im Inneren offenbar zum Abtransport bereit gelegte Gegenstände – einen aus der Wand des Rektorats herausgebrochenen Tresor, Laptops, Sektflaschen und Servietten – und stellten die Einbrecher schließlich auf dem Dach der Schule, wo es für sie kein Entkommen mehr gab.

Großer Durst nach Drogenkonsum?

Großer Durst nach Drogenkonsum

Und so räumten die rumänisch stämmigen Männer die Tat vor Gericht auch via Erklärungen ihrer Anwälte ein, machten Angaben zu ihrer Person, nicht aber zu der Zeit, die sie in Deutschland verbracht hatten. Die Umstände des Einbruchs, den auch der Vorsitzende Richter Steffen Kärcher später in seiner Urteilsbegründung als „nicht gerade professionell“ bezeichnete, und bei dem zwar zahlreiche Räume aufgebrochen, aber nur eine Beute von wenigen hundert Euro Bargeld gemacht wurde, schilderten die Anwälte in ihren Einlassungen als ein Zufallsereignis.

So hätten die Männer, die sich angeblich erst seit Kurzem kannten, gemeinsam Alkohol getrunken und Marihuana geraucht und seien in einem geborgten Auto auf der Suche nach einem stillen Plätzchen umher gefahren, wo sie den Drogenkonsum ungestört würden fortsetzen können. Dabei seien sie zufällig auf das Schulgelände am Ortsrand von Leutenbach gestoßen. Und weil in dem Gebäude ein Getränkeautomat entdeckt worden sei und der allgemeine Durst so groß gewesen, sei man spontan durch ein Fenster eingestiegen, wo dann eins das andere ergeben hätte.

Verbindung zu Böblinger Einbruch

Verbindung zu Böblinger Einbruch

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei indes hatten laut den Aussagen des sachbearbeitenden Beamten bei zumindest einer der beteiligten Personen eine Querverbindung zu einem anderen aktuellen Fall, einem Einbruch in das Kongresszentrum in Böblingen, ergeben. Außerdem sind zwei der fünf Angeklagten bereits mehrfach einschlägig vorbestraft.

Sie müssen nun jeweils ein Jahr und sechs Monate im Gefängnis verbringen, ihre Komplizen ein Jahr. Zwar spreche die Beweislage nicht dafür, dass die Tat banden- und gewerbsmäßig geplant worden sei, andererseits aber sei der mit 15 000 Euro angegebene „beachtlich hohe Sachschaden“ zu berücksichtigen, betonte der Vorsitzende Richter. Eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung komme wegen der fehlenden positiven Sozialprognose nicht infrage. „Keiner hat in der Untersuchungshaft ein überzeugendes Zukunftskonzept vorlegen können“, sagte Steffen Kärcher.