Der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss leht den von der AfD-Fraktion im Landtag beantragten Untersuchungsausschuss zum Thema Linksextremismus ab.

Stuttgart - Der von der AfD-Fraktion im Landtag beantragte Untersuchungsausschuss zum Thema Linksextremismus im Südwesten rückt in immer weitere Ferne. Der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss gab dem Parlament am Donnerstag in Stuttgart die Empfehlung, den Antrag, den noch die Fraktionen von AfD und der damals von ihr abgespaltenen Alternative für Baden-Württemberg (ABW) im Sommer gestellt hatten, abzulehnen. Grundlage der Entscheidung war ein Gutachten der Landtagsjuristen, nach dem der Landtag den Antrag ablehnen kann.

 

Der Ausschussvorsitzende Stefan Scheffold (CDU) sagte, der Antrag sei zwar zulässig, aber nicht minderheitengeschützt. Grund: Er sei nicht von zwei Fraktionen unterschiedlicher Parteien, sondern von zwei Fraktionen mit Mitgliedern einer Partei gestellt worden. Deshalb bestehe keine Pflicht, das Gremium einzusetzen.

Wenn die AfD dies wünscht, wird die Abstimmung über den Antrag auf die Tagesordnung des Plenums genommen, wie Scheffold erläuterte. An diesem Donnerstag wollte sie dies aber noch nicht. AfD-Fraktionschef Jörg Meuthen hatte angekündigt, den Ausschuss notfalls gerichtlich durchsetzen zu wollen.