Die Mappus-Mails werden wohl endgültig an diesem Freitag gelöscht. Der Versuch eines Bürgers, dies in letzter Minute zu verhindern, ist am Donnerstag vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden.

Stuttgart - Die für diesen Freitag geplante Löschung der Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wird nicht erneut verschoben. Der Versuch eines Bürgers, die Löschung in letzter Minute mit Hilfe des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zu verhindern, ist am Donnerstag erfolglos geblieben. Der VGH lehnte nach eigenen Angaben eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ab. Dieses hatte zuvor den Eilantrag des Bürgers abgewiesen, die Mails so lange nicht zu löschen, bis über seine Klage auf Zugang nach dem Umweltinformationsrecht entschieden ist.

 

Der Verwaltungsgerichtshof machte zunächst nur den Beschluss bekannt, die Begründung soll später folgen. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht entschieden, das Staatsministerium könne gar nicht über die Mails verfügen, weil sie nach einem anderen VGH-Urteil aus Datenschutzgründen gelöscht werden müssten. Der Datenschutz habe Vorrang vor dem Informationsanspruch. Diese Abwägung hatte der Bürger als fehlerhaft gerügt.