Das Amtsgericht Ludwigsburg hat am Dienstag drei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie hatten insgesamt 13 Zigarettenautomaten aufgesprengt und teils ausgeräumt.

Ludwigsburg – In einem Punkt waren sich bei der Verhandlung am Dienstag vor dem Ludwigsburger Amtsgericht alle einig: Die Taten der drei Angeklagten waren eine bodenlose Dummheit. Das Trio hatte in wechselnder Besetzung mit Feuerwerkskörpern insgesamt 13 Zigarettenautomaten im Kreis Ludwigsburg aufgesprengt und dabei Geld und Zigaretten erbeutet. Verurteilt wurden die Männer wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, dem Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen sowie Diebstahls. Ein 32-Jähriger aus Markgröningen und sein 34 Jahre alter Komplize aus Remseck wurden zu zwei Jahren auf Bewährung, die 30-jährige Mittäterin aus Markgröningen zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

 

Die Täter kauften die Böller in Polen

Fatale Auswirkungen hatte für die Angeklagten vor allem, dass sie Feuerwerkskörper aus Polen nutzten, um die Automaten aufzusprengen. Denn diese waren in Deutschland nicht zugelassen und fielen deshalb unter das Sprengstoffgesetz. Das wiederum hatte zur Folge, dass sich die drei wegen des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen verantworten mussten – ein Verbrechen, das mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird. Angesichts der Schwere dieser Anklage und der Vielzahl der Fälle saßen die beiden männlichen Angeklagten rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft.

Die Taten selbst liefen immer nach dem gleichen Muster ab: Man suchte sich einen möglichst abseits gelegenen Zigarettenautomaten aus, zündete einen der Böller und platzierte diesen im Ausgabeschacht. Gelang die Sprengung, wurden das Geld und die Zigaretten eingesammelt – was allerdings nur in neun der 13 Taten der Fall war. In vier Fällen seien die Automaten durch die Explosion nicht geöffnet worden, sagte der 32-jährige Hauptangeklagte vor Gericht. Insgesamt entstand ein Schaden von 37 000 Euro. Allerdings hatte die Beute nach der Rechnung der Staatsanwaltschaft nur einen Wert von rund 7000 Euro, die restlichen 30 000 Euro sind auf die Schäden an den Automaten zurückzuführen.

Lange Liste mit Vorstrafen

Etwas nebulös blieben vor Gericht die Motive der drei Angeklagten. Sie berichteten, sie hätten bei Heimaturlauben in Ostdeutschland öfter Kurztrips nach Polen unternommen. Dort hätten sie die Feuerwerkskörper entdeckt und zum Spaß einen davon in einem Zigarettenautomaten gezündet. Als sie sahen, dass sie damit an Glimmstängel und Geld kommen können, hätten sie dies auch im Kreis Ludwigsburg ausprobiert. Während der 32-jährige Angeklagte davon sprach, dies hauptsächlich aus Langeweile getan zu haben, berichtete der 34-Jährige, Geld und Zigaretten hätten insbesondere zur Finanzierung des Marihuanakonsums seines Komplizen gedient.

Die 30-Jährige blieb wortkarg – sie war ohnehin nur bei zwei Sprengungen dabei gewesen und nicht selbst aktiv geworden. Die Frau war bislang unbescholten, während die zwei Haupttäter lange Vorstrafenregister haben: Der 32-Jährige hat bereits sechs, der 34-Jährige 19 Einträge im Bundeszentralregister.