Im Februar war der Syrer Ferman Al Kasari Teilnehmer der StZ-Podiumsdiskussion zum Thema Flüchtlinge. Nun droht dem jungen Mann, der anderen Landleuten beim Eingewöhnen hilft, die Abschiebung. Es sei denn, er hat einen Studienplatz.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Ludwigsburg - Es ist ein Wettlauf mit der Zeit. Ferman Al Kasari bleiben nur noch wenige Tage. Er wartet auf ein Schreiben der Germersheimer Außenstelle der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Wenn alles gutgeht, bestätigt ihm das Studierendensekretariat darin, dass er im Wintersemester sein Studium am dortigen Sprachenzentrum beginnen kann. Der Aufnahmeantrag des jungen Syrers und alle weiteren Unterlagen liegen der Universität vor. Was fehlt, ist die Anerkennungsurkunde. Die Universität muss darin seine Hochschulreife feststellen. Ein Verwaltungsakt, der Zeit braucht. Zeit, die Ferman Al Kasari gerade nicht im Überfluss hat.

 

Lieber gestern als heute will sein Anwalt, der Stuttgarter Asylexperte Roland Kugler, bei der Ausländerbehörde in Kornwestheim den Antrag auf Aufenthalt zwecks Studium für seinen Mandanten stellen. Dazu braucht er ein informelles Schreiben der Universität, das einer Immatrikulationsurkunde so nah wie möglich kommt, wie er sagt. Die Universität hat signalisiert, dass solche Bescheinigungen in dringenden Fällen möglich sind. Hätte Al Kasari einen Studienplatz, würde sich sein Aufenthaltsstatus ändern – und damit seine Lebensperspektive.

Dem Anglistikstudium hat der Krieg ein Ende gesetzt

Sein in Aleppo abgebrochenes Studium will Ferman Al Kasari gerne fortsetzen. Acht Semester hat er dort Anglistik studiert. Dass die Formalitäten nun in dieser Windeseile erledigt werden müssen, liegt am europäischen Asylrecht. Es gesteht Menschen, die bereits in einem anderen europäischen Gesetz ein Asylverfahren durchlaufen haben, kein weiteres zu.

Mit Beschluss vom 19. Mai 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Karlsruhe die Bearbeitung des Asylantrags Ferman Al Kasaris abgelehnt und die Abschiebung nach Bulgarien angeordnet. Sein Anwalt hat dem Bescheid beim Verwaltungsgericht Stuttgart Anfang Juni widersprochen und auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung geklagt. Doch trotz einer Epilepsie-Erkrankung seines Mandanten und den von Menschenrechtsorganisationen angeführten katastrophalen Verhältnissen in Bulgarien gibt er diesem Widerspruch wenig Chance.