Das Amtsgericht Ludwigsburg hat einen 27-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte einen folgenschweren Unfall verursacht.

Ludwigsburg – Die Verzweiflung über die dramatischen Folgen seines Fahrfehlers war dem 27-jährigen Angeklagten bei der Verhandlung am Ludwigsburger Amtsgericht am Donnerstag deutlich anzumerken. Immer wieder entschuldigte er sich und betonte, die Verantwortung für seine Schuld zu übernehmen. Im vorigen September war er bei einer Fahrt von Asperg nach Tamm zu schnell gefahren und hatte dabei einen Unfall verursacht, bei dem eine 59-Jährige starb und zwei weitere Personen schwer verletzt wurden. Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung wurde er nun zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

 

An jenem Tag im September war der Angeklagte nach eigenen Angaben von einem Bekannten aus Asperg überredet worden, ihn ins Tammerfeld zu fahren. Kurz hinter einer Kuppe nach dem Ortsausgang von Asperg kam das Auto des Angeklagten in einer Rechtskurve mit dem rechten Vorderrad von der Fahrbahn ab. Von da an habe er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, berichtete der 27-Jährige im Gericht.

Wagen wurde wieder auf die Straße geschanzt

Der Wagen geriet in den Graben neben der Fahrbahn, wurde dann wieder auf die Straße geschanzt und schleuderte schließlich auf die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte das Fahrzeug mit einem entgegenkommenden Auto. Die Beifahrerin darin erlag ihren Verletzungen, der Fahrer – ihr Mann – wurde ebenfalls schwer verletzt.

Hart traf es auch den 25-jährigen Beifahrer des Angeklagten: Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, lag zunächst im Koma und ist nun pflegebedürftig. Ob eine Genesung möglich ist, ist unklar. Fest steht, dass der Angeklagte zu schnell unterwegs war. Auf der Stelle, an der es zum Unfall kam, gilt ein Tempolimit von 70 Kilometern pro Stunde. Der 27-Jährige muss laut Gutachtern aber mit einer Geschwindigkeit zwischen 107 und 127 Stundenkilometern gefahren sein – und das, obwohl kurz zuvor auf der Strecke noch Tempo 30 galt. Allerdings, das belegten die Gutachten ebenfalls, war die zu hohe Geschwindigkeit wohl nicht die Ursache für den Unfall. Vielmehr habe ein an sich kleiner Fahrfehler – das Abkommen von der Straße – fatale Folgen gehabt, darin waren sich der Richter und der Staatsanwalt einig.

Verteidiger spricht von unglücklichen Umständen

Auch der Verteidiger sprach von „unglücklichen Umständen“, die zu solch dramatischen Auswirkungen des Unfalls geführt hätten. Jeder mache mal Fehler im Straßenverkehr – nur hätten diese üblicherweise keine derartigen Auswirkungen. Die Nebenklage hingegen wies darauf hin, dass das rasante Tempo des Angeklagten in der Kurve – auch wenn es aus Gutachtersicht nicht die Ursache für das Abkommen von der Fahrbahn gewesen sei – durchaus die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigt haben dürfte. Daher reiche eine Geldstrafe nicht aus, eine Freiheitsstrafe sei angemessen.

Der Angeklagte sagte zwar, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er so schnell unterwegs gewesen sei. „Aber ich will mich nicht herausreden, ich weiß, dass ich schuld bin“, betonte er. Ihm tue unendlich leid, was er den Angehörigen den Opfers angetan habe und er wünsche, er könne es rückgängig machen. Er entschuldige sich vielmals, sagte der 27-Jährige mehrfach vor Gericht in Richtung der anwesenden Familie.

Doch der Witwer nahm die Entschuldigung des Unfallfahrers nicht an: Wer so kurz nach einer Tempo-30-Zone mit bis zu 127 Stundenkilometern unterwegs sei, dem seien die anderen Verkehrsteilnehmer egal, argumentierte er.