Zwei 19-Jährige aus Ludwigsburg und Pattonville wollten die Zeche prellen, jetzt müssen sie deutlich mehr Geld auf den Tisch legen. Außerdem wurde einer der 19-Jährigen vor den Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Ludwigsburg - Das Amtsgericht Ludwigsburg hat am Donnerstag zwei 19-jährige Männer aus Ludwigsburg und Pattonville wegen gemeinschaftlichen Betrugs zu einer Geldstrafe von je 500 Euro verurteilt. Die Jugendlichen hatten sich im Oktober 2013 im Anschluss an eine Taxifahrt vom Ludwigsburger Bahnhof nach Pattonville geweigert, die Rechnung zu bezahlen – und anschließend die Flucht ergriffen. Der Verdacht, dass sie den Fahrer außerdem mit einem Messer bedroht haben, ließ sich nicht erhärten. Einer der beiden Jugendlichen musste sich allerdings noch wegen gefährlicher Körperverletzung in Zusammenhang mit einer Schlägerei am Bahnhof verantworten – und weitere tausend Euro Strafe zahlen.

 

Für das Amtsgericht war erwiesen, dass die beiden Männer, im angetrunkenen Zustand, die Taxirechnung in Höhe von zwölf Euro nicht begleichen wollten. Zwar hatten sie sich vorab beim Fahrer nach den ungefähren Kosten erkundigt und erklärt, dass sie in Pattonville noch Geld abheben müssten – doch dann kam alles anders.

Die Jugendlichen entschuldigten sich bei dem Taxifahrer

Der aus Indien stammende Taxifahrer hielt bei mehreren Banken an. Aber „da war nichts auf dem Konto“, berichtete der Angeklagte aus Ludwigsburg. Schließlich hob sein Freund aus Pattonville fünf Euro ab, doch der Fahrer verlangte die gesamte Summe. Zumal die Angeklagten, wie sie selbst zugaben, noch weiteres Kleingeld in den Taschen hatten.

Der Taxifahrer wollte daraufhin die Polizei alarmieren, woraufhin die Jugendlichen flüchteten. Ursprünglich waren die beiden auch wegen schwerer räuberischer Erpressung angeklagt, doch dieser Punkt musste fallen gelassen werden – denn die Angaben des Taxifahrers zu der Frage, ob er von den Männern mit einem Messer bedroht worden sei, blieben widersprüchlich. Im Verlauf der Verhandlung entschuldigten sich die Angeklagten bei dem Fahrer – und beglichen ihre Rechnung.

Mit Metallstange den Arm des Kontrahenten gebrochen

Verhandelt wurde am Donnerstag vor Gericht eine weitere Straftat, in die einer der zwei 19-Jährigen verwickelt war. Bei einer Schlägerei am Ludwigsburger Bahnhof hat er mit einem Metallpfosten einem Mann den Unterarm gebrochen. Der Angeklagte äußerte sich nicht zu dem Vorfall, sein damaliger Kontrahent aber wurde als Zeuge gehört und berichtete, wie der 19-Jährige nach einem Streit in der Bahnhofshalle mit dem Metallpfosten auf ihn losgegangen sei. Ein weiterer Zeuge schilderte darüber hinaus, der Angeklagte habe gar versucht, von hinten mit dem Pfosten auf sein Opfer einzuschlagen.

Weil letztlich alle Beteiligten – Täter, Opfer und Zeuge – damals unter Alkoholeinfluss standen, ließen sich die Ereignisse nicht mehr im Detail aufklären. Die Richterin verurteilte den 19-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung: der Jugendliche muss zusätzlich zu seiner Strafe wegen Betrugs weitere tausend Euro zahlen und darüber hinaus an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen.

Da die zwei 19-Jährigen noch bei ihren Müttern leben und nach Ansicht des Gerichts noch keine eigenständige Existenz aufgebaut haben, wurden sie nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Richterin betonte, dass andernfalls das Urteil härter ausgefallen wäre – und die Angeklagten mit einer Freiheitsstrafe hätten rechnen müssen.