Das Amtsgericht Ludwigsbefehl hat einen Strafbefehl gegen den Ludwigsburger OB Werner Spec erlassen. Spec wird vorworfen, im Dezember 2011 Auto gefahren zu sein, obwohl ein einmonatige Fahrverbot gegen ihn wirksam war.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Ludwigsburg - Das Amtsgericht Ludwigsburg hat gegen den Ludwigsburger Oberbürgermeister Werner Spec einen Strafbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Das bestätigte der Sprecher des Amtsgericht, Ulf Histermann, am Dienstag auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung. Der Strafbefehl sieht eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen vor und beinhaltet auch ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten. Über die Höhe des Tagessatzes schweigt Histermann. Das Schreiben wurde am 27. März vom Gericht erlassen. Spec wollte sich gestern nicht persönlich zu der Entscheidung des Gerichts äußern. Er wählte den Weg der schriftlichen Erklärung und teilte mit, dass er den Strafbefehl akzeptiere. Damit kommt es zu keiner Hauptverhandlung vor Gericht. Die Sache ist für ihn juristisch ausgestanden.

 

Mit dem vom Amtsgericht verhängten Strafmaß gelte Spec weiter als nicht vorbestraft, erklärte gestern Claudia Krauth, die Pressesprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Auch bleibt die Strafe unterhalb der für die Enthebung aus dem Beamtenstatus relevanten Strafgrenze.

Der Ludwigsburger Oberbürgermeister war laut Strafbefehl am 10. Dezember 2011 im Bereich Konstanz Auto gefahren, obwohl ein einmonatiges Fahrverbot gegen ihn wirksam war. Das Fahrverbot war wegen zu schnellen Fahrens im Sommer 2011 ausgesprochen worden. All das hat Spec zugegeben. In seiner gestrigen Erklärung liest sich das wie folgt: „Wie jeder Mensch in vergleichbaren Fällen trage ich für mein Fehlverhalten die Verantwortung. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft habe ich mich offen und konstruktiv gestellt.“

Der Ältestenrat hat am Montag durch den Oberbürgermeister von der Entscheidung des Gerichts erfahren. Für die Fraktionen besteht auch nach der Gerichtsentscheidung kein Anlass, an der politischen Glaubwürdigkeit Spec’ zu zweifeln. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Hermann hält die Sache nun für erledigt. Spec habe eine Strafe bekommen wie jeder andere Bürger auch.

Forderungen nach politischen Konsequenzen hat das Stadtoberhaupt aus der CDU-Fraktion nicht zu befürchten. Ähnlich blickt die SPD auf die Fahrt ohne Führerschein. „Ich halte das zwar für eine hochnotpeinliche Angelegenheit, die einem OB nicht passieren darf“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Eckart Bohn. Politische Konsequenzen sieht Bohn für Werner Spec nicht drohen. Allerdings müsse der OB nun wieder Vertrauen bei der Verwaltung und in der Bevölkerung aufbauen.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anita Klett-Heuchert, stuft den Vorfall am Bodensee als Privatsache Spec’ ein, „die nichts mit seinem Einsatz im Beruf zu tun hat“. Für sie – und sie spreche da für ihre Fraktion – sei das keine Sache, die politische Nachwirkungen haben müsse. Martin Müller, der Chef der FDP-Fraktion, nimmt die Entscheidung des Gerichtes schlicht zur Kenntnis. „Es ändert nichts an der politischen Zusammenarbeit. Wir haben ja schon vorher miteinander weitergearbeitet.“ Auch Roland Glasbrenner (FW), sonst kein Verächter deutlicher Worte, gibt sich defensiv. „Ich seh’ das als abgestraft und erledigt“, sagte er. Elga Burkhardt (Lubu) stuft den Vorgang rund um das Fahren ohne Fahrerlaubnis als „private Angelegenheit“ ein. „Das soll er mit seinem Gewissen abmachen“, so ihr Kommentar. Abzuwarten ist nun, wann OB Spec mit der gegenüber der StZ angekündigten Erklärung an die Öffentlichkeit gehen wird.

Die Vorgänge waren durch ein anonymes Schreiben im Dezember bekannt geworden. Spec hatte sich daraufhin in einer ursprünglich nur für die Gemeinderäte bestimmten Mitteilung schriftlich erklärt und die Vorgänge rund um einen Besuch bei seiner in einer Behinderteneinrichtung lebenden Tochter eingeräumt. Wörtlich schrieb er: „Ich bedauere meine Entscheidung außerordentlich. Wenngleich der Vater in mir sich zu dieser törichten Handlung hat verleiten lassen, hätte ich mich aus meiner Verantwortung als Oberbürgermeister ohne Fahrerlaubnis nie in meinen Wagen setzen dürfen.“

In seiner gestrigen Erklärung legt Spec Wert auf die Feststellung, dass die Ermittlungen seine Aussage bestätigten – er habe zu dem bei der Fahrt verursachten Auffahrunfall selbst die Polizei gerufen und sich als Privatperson und nicht als OB zu erkennen gegeben. Der anonyme Schreiber behauptet das Gegenteil.