Eine Frau ist wegen eines Kommentars im Internet vor Gericht. Ihre Argumente werden von Richterin und Staatsanwältin zerpflückt.

Ludwigsburg - Unter ihrem Namen hat eine ehemalige Freibergerin am 6. Januar 2016 ein Bild mit der Aufschrift „Flüchtlinge zerstören Deutschland“ auf dem sozialen Medium Facebook geteilt. Darunter schrieb sie: „Jeden Tag soll eine Moschee brennen.“ Diesen Vorfall stritt die Frau vor dem Ludwigsburger Amtsgericht nicht ab, wo am Montag der Prozess wegen Volksverhetzung gegen sie begonnen hat.

 

Sie habe jedoch, führte die 48-Jährige zu ihrer Verteidigung aus, ihren Beitrag lediglich unter ihren Freunden geteilt – also nicht öffentlich. Für die Anklage, erklärte die Richterin, spiele es keine Rolle, ob die Öffentlichkeit groß oder klein sei. Vermutlich hätten ihre Freunde den sogenannten Post mit anderen Freunden auf Facebook geteilt, weshalb er sich doch verbreitet habe. Tatsächlich war der Beitrag von einer Französin entdeckt und angezeigt worden, die die Angeklagte gar nicht kennt.

Falls sie Flüchtlinge angreifen, könne sie als Rollstuhlfahrerin nicht einfach flüchten

Ursprünglich war ihr im Juni 2016 ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung zugestellt worden. 900 Euro sollte sie bezahlen, doch sie legte Einspruch ein, weshalb es nun zur Verhandlung vor Gericht kam. 900 Euro seien eine hohe Summe für einen ersten Vorfall, gestand ihr die Richterin am Montag zu. Aber gegen solche Verstöße gehe die Justiz rigoros vor. Damit werde versucht sozialen Medien als rechtsfreiem Raum entgegenzuwirken. Die Frau, die im Rollstuhl sitzt und sich vor Gericht selbst verteidigt, warb um Verständnis. Sie könne, argumentierte sie, sich nicht so schnell in Sicherheit bringen wie nicht behinderte Menschen, falls sie von Flüchtlingen angegriffen werden sollte. Seit der Kölner Silvesternacht meide sie Menschenansammlungen aus Angst. Darauf die Richterin: „Das ist aber kein Grund für diesen Satz! Sie rufen zu Straftaten auf!“

„Ich kann die Strafe aber nicht bezahlen“, bekannte die 48-Jährige. „Wir wohnen doch schon auf dem Campingplatz.“ Ihren Angaben zufolge lebt sie mit ihrem Mann zurzeit im Odenwald in einem Wohnwagen. Auch er habe seinen Job aus gesundheitlichen Gründen verloren und werde demnächst Harz IV beziehen. Sie brauche jeden Cent. Die Richterin war davon nicht beeindruckt.

Die Staatsanwältin erinnerte die Angeklagte zudem an einen weiteren Strafbefehl wegen Betrugs. „Daran kann ich mich nicht erinnern“, sagte die Angeklagte. „Vermutlich haben Sie einmal etwas nicht bezahlt“, so die Staatsanwältin, die die 48-Jährige zudem daran erinnerte, dass der Strafbefehl damals zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt worden sei. Ob eine Bewährung nicht auch jetzt möglich sei, fragte die Angeklagte. „Nein!“, antwortete die Richterin.

„Ich stand unter Drogen, als ich das gepostet habe

Auch ihr täglicher Cannabis-Konsum aus gesundheitlichen Gründen fand keine strafmildernde Geltung. „Ich stand unter Drogen, als ich das gepostet habe“, sagte die Angeklagte. Der Eintrag erscheine ihr klar formuliert, entgegnete die Staatsanwältin. Und die Richterin riet der Angeklagten, ihren Einspruch zurückzuziehen und die 900 Euro zu bezahlen. „Ein Urteil von mir kostet mehr.“ Dieser Empfehlung folgte die Angeklagte denn auch.

Einer Schulklasse, die die Verhandlung verfolgt hat, erklärte die Richterin: „Man muss aufpassen, was man auf Facebook postet. „Auch auf Instagram?“, fragt ein Schüler. „Überall im Internet!“