Das Münchener Arbeitsgericht hat einen Antrag der Lufthansa, den Streik der Piloten zu untersagen, abgelehnt. Der für Dienstag und Mittwoch geplante Ausstand kann stattfinden.

München - Der für Dienstag und Mittwoch geplante Streik der Lufthansa-Piloten kann stattfinden. Das Arbeitsgericht München wies am Montag den Antrag der Fluggesellschaft auf Untersagung des Ausstands ab. Lufthansa, die Teile der Lohnforderungen der Pilotenvereinigung VC für rechtswidrig hält, erklärte: „Wir werden nun die Urteilsgründe sowie mögliche weitere rechtliche Schritte prüfen.“ Man sei jederzeit bereit, die Tarifverhandlungen mit der Vereinigung Cockpit wieder aufzunehmen.

 

Viel Zeit bleibt der streikgeplagten Fluglinie nicht mehr, um die Arbeitsniederlegung abzuwenden. Die Flugzeugführer wollen die Arbeit auf der Kurzstrecke der Lufthansa ab Mitternacht für den gesamten Dienstag niederlegen. Am Mittwoch folgt dann ein 24 Stunden langer Streik auf Kurz- und Langstrecke. Die Kranich-Airline strich für Dienstag und Mittwoch zusammen bereits 1700 Europa- und Überseeverbindungen. Vorige Woche hatten die Piloten die Arbeit bereits von Mittwoch bis Samstag niedergelegt. Rund 350.000 Passagiere verpassten bisher ihren Flug. Inklusive der beiden anstehenden Tage dürfte die Zahl auf über eine halbe Million steigen. Die Lufthansa-Aktien verloren bis Börsenschluss gut zwei Prozent.

Die Gewerkschaft kündigt ihre Streiks in der Regel mindestens 24 Stunden vorab an. Cockpit fordert für die 5400 Piloten 3,7 Prozent mehr im Jahr - einschließlich Nachzahlungen für vier Jahre. Die Lufthansa bietet 0,7 Prozent über eine Laufzeit von gut sechs Jahren. Darüber hinaus geht es in dem Clinch, der sich seit April 2014 hinzieht, auch um die Alters- und Vorruhestandsversorgung der Flugzeugführer und den Ausbau des konzerneigenen Billigfliegers Eurowings. Die Fronten sind dabei vollkommen verhärtet: Auch ein Treffen von Cockpit mit Lufthansa-Vorständen am Sonntag brachte keine Einigung.