Die grün-schwarze Landesregierung hat sich offenbar auf Fahrverbote bei Feinstaubalarm in Stuttgart geeinigt. Das geht aus einer Vorlage des Verkehrsministeriums hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Stuttgart. - Die grün-schwarze Landesregierung hat sich offenbar auf Fahrverbote bei Feinstaubalarm in Stuttgart geeinigt. Das geht aus einer Vorlage des Verkehrsministeriums für das Kabinett hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Demnach sollen die Fahrverbote von 2018 an gelten. So sollen die seit Jahren überschrittenen EU-Grenzwerte bei Feinstaub und Stickstoffdioxid gesenkt und eine Verurteilung durch das Verwaltungsgericht vermieden werden. Das Kabinett befasst sich am kommenden Dienstag mit dem Thema.

 

In der Vorlage geht es um weitere Eingriffe in den Verkehr, zum Beispiel mit einer Geschwindigkeitsbremse auf den Außerortsstraßen auf maximal 50, bei vier Spuren auf 60 Kilometer pro Stunde. Dem hatte die CDU-Landtagsfraktion widersprochen. Sie sieht darin eine Offensive für flächendeckende Tempolimits. Die Tempobremse würde die Streckenlänge mit einer Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte (70 Kilometer) um 15 Prozent kürzen.

Nachholbedarf bei Straßenbau

Die von der CDU geführten Ministerien Wirtschaft und Inneres (mit Vize-Regierungschef Strobl) tragen die Kabinettsvorlage mit. Die Grünen räumen in dem Papier ein, dass „heute ein umfangreicher Nachholbedarf beim Erhalt und beim Ausbau des Verkehrsnetzes unverkennbar“ sei. Die Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan seien daher „von großer Bedeutung“. Ob sie in Sachen Luftbelastung Besserung bringen, solle untersucht werden. Die CDU-Fraktion fordert von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) den sofortigen Planungsbeginn für den Nord-Ost-Ring. Die Straße würde die B 27 bei Kornwestheim mit der B 14 zwischen Fellbach und Waiblingen verbinden. Der Bau ist seit Jahrzehnten heftig umstritten.

Für die Verkehrsbeschränkungen setzt die Regierung auf die Blaue Plakette, mit der Diesel unter Euro 6 und Benziner schlechter als Euro 3 zunächst in Teilen, von 2020 an im ganzen Stadtgebiet ausgeschossen werden sollen. Da die Chancen auf eine Einführung des neuen Aufklebers schlecht stehen, soll Plan B mit den Fahrverboten bei Feinstaubalarm von 2018 an greifen. Betroffen wäre der Stuttgarter Kessel samt Teilen von Feuerbach.

25 Prozent weniger Verkehr

Bei den Fahrverboten ohne Plakette nimmt das Ministerium in seiner Vorlage Benziner aus. Sie gälten ab 2018 nur für Diesel unter Euro 6. Zu 2020 wird keine Aussage gemacht. Das temporäre Fahrverbot im Talkessel soll rund 25 Prozent aller bisherigen Fahrzeuge fern halten. Damit würden die Stickoxid-Immissionen am Neckartor 2018 im Jahresmittel um rund 8 Mikrogramm sinken. Sie lagen 2016 bei 82 Mikrogramm, erlaubt sind 40. Die Feinstaubemissionen sollen sich um 13 Prozent verringern, die Zahl der Überschreitungstage (2016:  63) könne „je nach Wetterlage nahezu halbiert“ werden. Der Grenzwert von 35 Tagen könnte eingehalten werden.

Gericht wartet auf Papier

Das vom Kabinett verabschiedete Papier muss bis zum 28. Februar dem Verwaltungsgericht vorliegen. Die Richter wollen die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land wegen der Überschreitungen verhandeln. Man wolle „darauf drängen“, heißt es, dass das Gericht erst entscheide, wenn die in Düsseldorf bereits ausgesprochenen Fahrverbote im Revisionsverfahren überprüft seien.