Bis zum 4. Oktober muss klar sein, ob das Land das Stuttgarter Luftreinhaltungsurteil akzeptiert oder dagegen vorgehen will. Die CDU will die Berufung - die Grünen wollen die aber auf keinen Fall.

Stuttgart - Beim Thema Luftreinhaltung in Stuttgart findet die grün-schwarze Regierungskoalition bislang nicht zueinander. Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) plädierte am Dienstag dafür, Berufung gegen das Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart einzulegen. Grünen-Landtagsfraktionschef Andreas Schwarz machte aber in Stuttgart noch einmal klar: „Der Gang in die Berufung ist für die Fraktion keine Option.“ Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich noch nicht geäußert. Die Möglichkeiten sind eine Annahme des Urteils, eine Sprungrevision oder eben eine Berufung.

 

Bis zum 4. Oktober muss die grün-schwarze Landesregierung sich entschieden haben, wie sie mit dem Urteil umgeht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Ende Juli entschieden, dass die im Entwurf eines neuen Luftreinhalteplans vorgesehenen Maßnahmen für die Landeshauptstadt nicht reichen, um die seit Jahren vor allem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern.

Das beklagte Land versucht, Fahrverbote für alte Diesel-Autos in Stuttgart zu verhindern. Innenminister Strobl sagte in der CDU-Fraktion laut Teilnehmern, das Land müsse Berufung gegen das Urteil einlegen, damit neue Maßnahmen zur Luftreinhaltung in einer erneuten Bewertung eines Gerichts berücksichtigt werden könnten. Er spielte damit auch auf mögliche Software-Nachrüstungen für ältere Diesel-Fahrzeuge an, die die Industrie angekündigt hat.

Die Grünen liebäugeln mit einer Annahme des Urteils. Sie wollen aber allenfalls eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht mittragen, bei der nur die juristischen Aspekte des Urteil genauer betrachtet würden - nicht aber die inhaltlichen. Grünen-Fraktionschef Schwarz erklärte: „Ein langwieriges Berufungsverfahren, das wirksame Instrumente gegen die giftigen Stickoxide weiter auf die lange Bank schieben wird, ergibt für uns keinen Sinn.“

Die CDU-Landtagsfraktion will auf keinen Fall eine Annahme des Urteils. Sie fasste einen Beschluss, in dem sie sich für Rechtsmittel, vorrangig eine Berufung, ausspricht. In dem Beschluss heißt es aber auch: „Zumindest ist jedoch die Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.“ Möglicherweise könnte das der Kompromiss sein. Die Koalition will noch in dieser Woche entscheiden.