Der Deutsche Wetterdienst testet im Auftrag des Landes ein Prognosemodell für zu hohe Stickoxid-Werte. Sie treten vor allem von Juni bis September auf. Diese Monate sind von einem Fahrverbot bisher nicht erfasst.

Stuttgart - Die für die Landeshauptstadt ab dem 1. Januar 2018 vorgesehenen Fahrverbote könnten womöglich deutlich ausgeweitet werden. Die zeitweisen Verbote für Dieselfahrzeuge unter der Euronorm 6 sind bisher im Entwurf des Luftreinhalteplans an den Feinstaubalarm gebunden. Sie können laut dem Plan nur verfügt werden, wenn Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte drohen. Das ist ganz überwiegend im Winterhalbjahr der Fall, weshalb der Alarm auf die Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. April begrenzt ist. Fahrverbote im Sommer wären so kaum möglich, denn Überschreitungen gibt es dann nur an einzelnen Tagen. Seit dem 15. April gab es nach der vorläufigen Messmethode fünf.

 

Im Sommerhalbjahr gibt es mehr erhebliche Überschreitungen der Grenzwerte beim Stickstoffdioxid als im Winter. Die von der EU gesetzte Schwelle von maximal 200 Mikrogramm im Stundenmittel wurde im Jahr 2016 an insgesamt 35 Stunden übersprungen. Allein 26 Stunden davon lagen in den Monaten Juni (drei Überschreitungen) bis September (zwölf). Maximal zugelassen sind von der EU 18 Überschreitungen.

Treffsicherheit im Testfall gut

Überhöhte Feinstaubwerte können vom Deutschen Wetterdienst (DWD) inzwischen mit einem Prognosemodell mit guter Treffsicherheit vorausgesehen werden. Um auch vor Stickstoffdioxidüberschreitungen rechtzeitig warnen zu können, hat der DWD in Stuttgart gemeinsam mit der Landesanstalt für Umwelt und Messungen in Karlsruhe ein zweites Modell entwickelt. Das sei vom Verkehrsministerium beauftragt worden, heißt es bei der Stadt.

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In die Rechnung fließen die Faktoren Wind, Sonneneinstrahlung und Temperatur ein. „Wir haben die Matrix entwickelt, erste Ergebnisse aus der internen Testphase stimmen mich recht hoffnungsfroh“, sagt Uwe Schickedanz, Leiter der DWD-Niederlassung Stuttgart. Die Zielgenauigkeit sei erkennbar. Der Feinstaubalarm sei womöglich nicht mehr der richtige Begriff, wenn man künftig auch Stickoxide erfassen wolle, so der Meteorologe.

Über die Ausweitung der Fahrverbote entscheidet das Land

Die geplanten Fahrverbote werden im Entwurf des Luftreinhalteplans bisher als „Maßnahmen bei Feinstaubalarm“ beschrieben. Sie könnten damit in der Hochzeit der Stickoxidbelastung nicht verhängt werden. Der Begriff soll aber auf Betreiben der CDU im Gemeinderat in „Luftreinhaltetag“ geändert werden. OB Fritz Kuhn (Grüne) hatte Ende Mai „Schadstoffwarnung“ zur Debatte gestellt und erklärt, damit sei neben Feinstaub auch Stickstoffdioxid erfasst, was stadtweit ein noch größeres Problem darstelle als Feinstaub. Im Luftreinhalteplan müsste also ein Wort geändert werden, um Alarm- und womöglich Fahrverbotstage auf den Sommer auszuweiten.

„Man muss die Probleme angehen und lösen, viele andere Städte tun das nicht. Aus fachlicher Sicht spricht nichts dagegen, das Modell anzuwenden“, sagt Uwe Schickedanz. Er will diese Aussage aber nicht als politische verstanden wissen. Fahrverbote seien Sache von Land und Stadt.

Gericht arbeitet Stickoxid-Thematik auf

Das Thema wird am 19. Juli mit der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land vom Verwaltungsgericht aufgearbeitet werden. Die DUH zielt auf die hohen Stickoxidwerte und fordert deswegen ein ganzjähriges und flächendeckendes Dieselfahrverbot in Stuttgart.

Ihm sollen auch Euro-6-Fahrzeuge unterworfen sein. In der Feinstaubperiode gab es bis 15. April an 85 Tagen Warnungen, die ab Januar 2018 mit Fahrverboten gleichzusetzen wären. Käme eine Stickoxidwarnung dazu, würde das Fahrverbot etwa 120 Tage umfassen. Ob man die Schadstoffwarnung erweitern werde, könne man erst „nach Vorlage der Ergebnisse“ beurteilen, so eine Sprecherin des Verkehrsministeriums auf Anfrage. Ein erweitertes Fahrverbot sei aktuell „nicht der Stand, auf dem wir sind“.