Experten schlagen weit reichende Maßnahmen gegen den Feinstaub vor, um die Luftbelastung in Stuttgart und der Region zu senken – unter anderem das Fahrverbot für ältere Dieselautos. Gleichzeitig setzen sie auf die technische Entwicklung der Autos.

Stuttgart - Um den gesundheitsschädlichen Ausstoß von Feinstaub und Stickstoffoxiden im Ballungsraum Stuttgart deutlich zu reduzieren, schlägt die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) in einer neuen Untersuchung zwei Maßnahmen vor. Erstens sollen künftig auch alle Dieselautos der Euro-Norm 4 und 5 nicht mehr in die Umweltzonen fahren dürfen; nur die neueste Generation mit Euro 6 erhielte noch eine Berechtigung, in die Innenstädte zu fahren. Zweitens soll der Kraftfahrzeugverkehr um 20 Prozent gesenkt werden.

 

Die Experten halten den Grenzwert für erreichbar

Die LUBW hat in der Region Stuttgart die Emissionen auf 3000 Streckenabschnitten untersucht und daraus in einem rund 80-seitigen Bericht Maßnahmen abgeleitet. Mit den zwei genannten Maßnahmen, so die LUBW, könne es bis zum Jahr 2020 gelingen, dass in Stuttgart nur noch an wenigen Straßen Überschreitungen der Grenzwerte vorkämen. Für die Stickstoffdioxide spricht der Bericht von weniger als zwei Kilometern in Stuttgart, die dann noch zu stark belastet wären (40 Kilometer in der Region); derzeit sind es noch 100 Kilometer in Stuttgart (180 Kilometer in der Region). Beim Feinstaub seien bisher acht Kilometer in Stuttgart zu stark belastet (elf Kilometer in der Region); mit den beiden Maßnahmen könne der Jahresmittelwert im gesamten Ballungsraum eingehalten werden, so die LUBW.

Hoffen auf die technische Entwicklung

Auch ohne weitere Maßnahmen sinken laut der Prognose der LUBW die Emissionen bis 2020 deutlich, vor allem aufgrund der fortschreitenden Autotechnik. So sollen die Streckenabschnitte mit zu hohen Stickstoffoxid-Emissionen in der Region allein durch Modernisierung des Autobestandes von 180 auf 14 Kilometer zurückgehen. Dies reicht aber nicht aus, um immer die Grenzwerte einzuhalten. Aus diesem Grund hatte das Verkehrsministerium die LUBW beauftragt, aus den Analysen nutzbringende Maßnahmen abzuleiten.