Das kann noch dauern: Stuttgart muss in Sachen Fahrverbote weiter auf den Spruch der letzten Instanz warten. Im Februar 2018 wird aber ein anderer Urteilsspruch erwartet.

Stuttgart - Die Antwort auf die Frage, ob die Landeshauptstadt sofort mit eigenen Verkehrsschildern Fahrverbote zur Luftreinhaltung aussprechen muss, wird voraussichtlich nicht im Februar 2018 beantwortet werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte in seinem Urteil vom 4. September das Land verpflichtet, mit neuen Schildern ein Fahrverbot wie bei der Blauen Plakette für Diesel unter Euro 6 und Benziner unter Euro 3 zu verfügen. Das Land entschied sich daraufhin Anfang Oktober nach strittiger Debatte im Koalitionsausschuss für die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig, womit das Urteil gehemmt ist. In Leipzig wird am 22. Februar wiederum über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden. Dabei geht es um Schilder für Verbote auf einzelnen Strecken. In Stuttgart geht es um großflächige Zonen. Bisher können Zonen nur mit dem bekannten Umweltzonen-Schild und einer Plakettenfarbe abgegrenzt werden.

 

Eine Terminierung des Stuttgarter Streitfalls ebenfalls auf den 22. Februar 2018 sei derzeit nicht geplant, teilte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag auf Anfrage mit. Die Revisionsbegründung sei eben erst eingegangen, eine Terminnennung noch nicht möglich.