Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Prozess um die Luftreinhaltung in Stuttgart der Deutschen Umwelthilfe recht gegeben. Die Richter verlangen schnellstmögliche Maßnahmen für eine bessere Luftreinhaltung.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein rasches Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in Stuttgart gefordert. In einem am Freitag verkündeten Urteil gab das Gericht einer entsprechenden Klage der Deutschen Umwelthilfe Recht. Demnach soll für Stuttgart zum 1. Januar 2018 ein Fahrverbot für Diesel verhängt werden. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.

 

Land muss Luftreinhalteplan überarbeiten

Gesundheitsschutz sei höher zu bewerten als Interessen der Diesel-Fahrer, argumentierte das Verwaltungsgericht. Zwar enthält der vorgelegte Plan Fahrverbote, diese seien aber nicht umfassend genug. Das Land dürfe sich bei der Luftreinhaltung nicht darauf verlassen, dass die Autoindustrie handelt, hieß es.

Der wirksamste Schutz gegen die gesundheitsschädliche Stickoxid-Belastung seien Fahrverbote. Die Richter verurteilten das Land zur Überarbeitung des neuen Luftreinhalteplans für Stuttgart, weil dieser die Luft nicht schnellstmöglich verbessere. Dazu sei das Land aber verpflichtet. Der bisherige Plan sei unzureichend.

Klage wurde 2015 eingereicht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte 2015 Klage gegen das Land Baden-Württemberg erhoben und dabei unter anderem argumentiert, dass die Grenzwerte für den Ausstoß von Stickstoffdioxid seit mehreren Jahren an allen verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart um bis zu hundert Prozent überschritten würden. Nur ein generelles Diesel-Fahrverbot helfe hier. Die DUH war auch schon in Düsseldorf mit einer Klage erfolgreich; diese befindet sich in der nächsten Instanz. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erwartet von der Stuttgarter Entscheidung auch eine Signalwirkung für den Dieselgipfel kommende Woche in Berlin.