Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat sich am Donnerstag mit der Frage beschäftigt, ob der Freistaat seit einem Urteil 2012 wirklich alles getan hat, um für saubere Luft zu sorgen.

Stuttgart - Auch in der Landeshauptstadt München könnte es bald zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kommen. In Stuttgart will das Landeskabinett am kommenden Dienstag Fahrverbote bei Feinstaubalarm ab dem 1. Januar 2018 beschließen.

 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelte am Donnerstag über die Rechtmäßigkeit eines Zwangsgeldes. Es ist in einem Urteil aus dem Jahr 2012 des Verwaltungsgerichts München (Az. M1K12.1046) für den Fall vorgesehen, dass an Messstellen in München bis Ende Juli 2017 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub überschritten bleiben. Geklagt hatte 2012 die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Freistaat Bayern hatte jetzt gegen das auf 10 000 Euro festgesetzte Zwangsgeld Beschwerde eingelegt. Mit einem Urteil sei nicht vor Mitte kommender Woche zu rechnen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Grenzwerte sind weiter überschritten

In dem Streit geht es aber nur vordergründig um das Zwangsgeld. Die Frage der DUH sei, ob im fortgeschriebenen Luftreinhalteplan für München nach 2012 tatsächlich alle nötigen Maßnahmen ergriffen worden seien, um die Grenzwerte bei beiden Schadstoffen schnellstmöglich einzuhalten. Der für Stickoxid ist an den Messstellen am Stachus und der Landshuter Allee überschritten. Eine weitere Fortschreibung des Reinhalteplans wäre in München „noch im Rahmen des Urteils von 2012 möglich“, sagte die Sprecherin. Ob das Zwangsgeld rechtmäßig wäre und wie die Fortschreibung aussehen könnte, darüber verhandelte der Verwaltungsgerichtshof mehr als sechs Stunden.

Richter: Verkehrsbeschränkungen für Diesel

Der Vorsitzende Richter Rainer Schenk sagte, die Frage dürfte letztlich in Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge münden. Es sei aber nicht unbedingt Sache des Gerichts, konkrete Vorgaben zu machen, „allgemeine Leitplanken“ reichten. Vertreter des Freistaats und Münchens kritisierten, das Verwaltungsgericht habe 2012 keine konkrete Maßnahmen genannt. Die DUH klagt auch in Stuttgart auf die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte und fordert ein komplettes Diesel-Fahrverbot. Der Prozess ist noch nicht terminiert.