Der Seniorchef eines Magstadter Autohauses hat bei einem Fest vor zwei Jahren einen Hubschrauber auf seinem Gelände landen lassen. Jetzt stehen er und der Pilot vor Gericht – wegen eines Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz.

Wolfgang Schott hofft, die Hubschrauberlandung auf dem Gelände seines Autohauses in Magstadt vor Gericht „gefühlfrei“ besprechen zu können. Auch der Pilot, der im März vor zwei Jahren den Helikopter geflogen hat, sei, wie er sagt, schon gespannt, wie die Verhandlung vor dem Böblinger Amtsgericht am kommenden Dienstag ausgehen wird. Dann nämlich müssen sich die beiden Männer wegen eines Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz verantworten.

 

Der Prozess soll die strittige Frage klären, ob der Pilot mit seinem leeren Hubschrauber vor zwei Jahren auf dem Gelände des Autohauses hatte landen dürfen oder nicht. Was war passiert an jenem Festwochenende vom 16. und 17. März 2013? Das Magstadter Autohaus feierte den Vertrieb einer weiteren Automarke mit allerlei Attraktionen, darunter Hubschrauberrundflügen. Der Helikopter sollte – von einer Wiese etwa 700 Meter von dem Autohaus entfernt – am Samstag und am Sonntag starten, so die ursprüngliche Planung. Doch die Gemeinde habe die Zusage für die Flüge am Sonntag wieder zurückgezogen, sagt der Seniorchef des Autohauses Schott, der sich noch an „hitzige Diskussionen“ mit Vertretern der Kommune erinnern kann.

Damit die Festgäste am Sonntag wenigstens einen Helikopter aus nächster Nähe bestaunen konnten, ließ Schott den Hubschrauber am späten Samstagnachmittag auf seinem Firmengelände landen. Dafür hatte er einen Baum fällen und einen Zaun zur Seite schaffen lassen. Schott selbst habe, wie er sagt, den Hubschrauber eingewiesen. Dabei seien auch Foto- und Videoaufnahmen gemacht worden. Der auf dem Autohaus-Areal stehende Hubschrauber mobilisierte im Laufe des Sonntags – zu Land und in der Luft – ein größeres Aufgebot an Polizisten. Am Ende eskortierten diese den Helikopter von dem Autohaus zurück auf die Wiese – und zwar auf speziellen Transporträdern, mit denen Hubschrauber normalerweise aus oder in einen Hangar geschoben werden.

Der Wirbel um den Hubschrauber auf dem Autohaus-Gelände hat nun ein juristisches Nachspiel. Denn die Staatsanwaltschaft hatte Schott und den Hubschrauberpiloten wegen der Aktion zu einer Geldstrafe verdonnert. Doch die beiden erhoben Einspruch gegen die Strafbefehle. Deshalb muss nun das Böblinger Amtsgericht klären, ob die beiden tatsächlich gegen das Luftfahrtgesetz verstoßen haben. Die Verhandlung ist auf Dienstag, 24. März, 8.30 Uhr terminiert.