Der Prozess wegen einer Hubschrauberlandung auf dem Gelände eines Magstadter Autohauses im März vor zwei Jahren wird gegen den Piloten fortgesetzt. Der Termin dafür steht aber noch nicht fest.

Magstadt - Das juristische Nachspiel einer Hubschrauberlandung auf dem Gelände des Magstadter Autohauses Schott vor fast genau zwei Jahren ist noch nicht ausgestanden – zumindest nicht für den Piloten, der sich vor dem Böblinger Amtsgericht wegen einer unerlaubten Außenlandung verantworten muss. Der Prozess gegen ihn wird fortgesetzt. Das Verfahren wegen Beihilfe zu der unerlaubten Außenlandung gegen Wolfgang Schott, der damals das Fest im Autohaus seines Sohnes samt den Rundflügen organisiert hatte, wurde am Dienstag aber eingestellt.

 

Auf zwei Stunden war die Verhandlung angesetzt gewesen – viel zu wenig, um den nicht alltäglichen und kniffligen Sachverhalt zu klären. Während der Pilot zunächst noch nichts zu den Vorwürfen sagen wollte, schilderte der ehemalige Chef des Autohauses die Vorbereitungen des Festwochenendes der Firma Mitte März vor zwei Jahren. Der Gemeinde hatte zunächst auch für den Sonntag Rundflüge gestattet, dann aber einen Rückzieher gemacht. Das habe seine Planungen durcheinander gebracht, so Wolfgang Schott, denn mit den Rundflügen habe er geworben.

Strittig ist ein kurzer Flug von eine Wiese zum Autohaus

Deshalb entstand Plan B: Der Pilot sollte den Hubschrauber von einer außerhalb gelegenen Wiese, dem offiziellen Start- und Landeplatz für die gewerblichen Rundflüge, auf das Gelände des Autohauses fliegen, damit die Festgäste das Fluggerät am Sonntag wenigstens aus nächster Nähe bestaunen konnten. Schon Tage vorher hatte sich der Pilot das Gelände angesehen und Bedingungen für eine mögliche Landung gestellt: So mussten eine Baumgruppe gefällt, ein Zaun abgebaut, Ordner bestellt und Zufahrten gesperrt werden. Erst nach einer erneuten Inspektion des Geländes am Festsamstag fiel der Entschluss: „Am Samstagmorgen haben wir endgültig entschieden, dass der Helikopter im Hof landet“, sagte Wolfgang Schott jetzt vor Gericht. Nach dem letzten Rundflug am Samstag steuerte der Pilot das Autohaus an. Durfte er das, oder durfte er das nicht? Um die Rechtmäßigkeit dieses kurzen Fluges wird vor Gericht gestritten.

„Der Moderator des Festes hat zu dem Zeitpunkt die Gäste zu einer Aktion in die Ausstellungshalle gelockt“, berichtete Schott. Den Anflug und die Landung des Helikopters habe einer der Ordner unter anderem mit Fotoaufnahmen dokumentiert. Anhand von ihnen und anhand eines Plans des Betriebsgeländes erläuterte Schott und das Flugmanöver. „Ich war ganz glücklich, dass das so perfekt geklappt hat“, sagte Schott.

300 Euro Ordnungsgeld für einen Zeugen, der nicht kam

Die Freude darüber aber währte nur bis zum Abend jenes Märzsamstags. Während des Abendessens rief die Polizei bei dem 71-Jährigen an: „Ein Wutbürger aus Magstadt hat Anzeige erstattet“, zitierte Schott die Worte des Beamten. Wie sich später herausstellte, hatte wegen der Hubschrauberlandung einer der stellvertretenden Bürgermeister die Polizei gerufen. Er war als Zeuge zu dem Prozess geladen, erschien allerdings nicht. Sein Fernbleiben kostet ihn nun ein Ordnungsgeld von 300 Euro.

Das Festwochenende im März 2013 endete damit, dass der Helikopter am Sonntag auf speziellen Rädern zu dem Startplatz geschoben wurde und der Pilot von dort – vor den Augen vieler Polizeibeamter am Boden und in der Luft – zum Heimflug startete.

Die juristische Aufarbeitung der Landung ist für den Piloten noch nicht zu Ende. Doch wogegen genau er verstoßen hat, darüber wurden sich am Dienstag der Staatsanwalt und Richter auf der einen Seite und der Verteidiger des 49-Jährigen nicht einig. Berechtigte ihn eine sogenannte Allgemeinerlaubnis nun zu der Landung auf dem Autohausgelände, mit einem Mitarbeiter der Bodencrew an Bord, oder waren die Verhältnisse auf dem bebauten Areal zu beengt dafür, wie ein Mitarbeiter des Regierungspräsidiums monierte? „Das war viel zu eng“, sagte der Zeuge. „Wir hätten eine Erlaubnis definitiv nicht erteilt.“ Diese flugrechtlichen Fragen werden bei einem zweiten Prozesstag erörtet. Der Termin dafür steht noch nicht fest.