Baden-Württemberg Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat reichlich externen Sachverstand von Beratern eingekauft. Zu viel, rügten der Rechnungshof und die Opposition. Jetzt will sich der Minister etwas beschränken.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Das Verkehrsministerium von Winfried Hermann (Grüne) soll künftig weniger externe Berater beauftragen, um seine Kernaufgaben zu erfüllen. Zudem sollen solche Aufträge sauberer vergeben und besser überwacht werden. Dies hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags einmütig beschlossen, wie der Ausschussvorsitzende Karl Klein (CDU) berichtete. Das Gremium folgte damit einer Anregung des Landesrechnungshofes, der sowohl das Ausmaß als auch die Art der Vergabe an externe Dienstleister kritisiert hatte.

 

Vor allem die CDU-Fraktion hatte die Berater-Verträge im Ressort Hermanns immer wieder hinterfragt und als „Günstlingswirtschaft“ gerügt. Durch den Bericht des Rechnungshofs sehe man sich darin bestätigt, sagte die Verkehrsexpertin Nicole Razavi der StZ. Auf Antrag der CDU sollte der nicht anwesende Minister zur Beratung dieses Punktes in den Ausschuss zitiert werden. Dies wurde von der Regierungsmehrheit jedoch abgelehnt. Begründung: er sei durch einen anderen wichtigen Termin verhindert.

Aufträge für 2,3 Millionen Euro

Laut der Denkschrift 2015 der Finanzkontrollbehörde hatten die Vergaben durch das Verkehrsressort auffällig zugenommen: Das Volumen sei nach zwei konstanten Jahren im Jahr 2013 fast um das Doppelte auf 2,3 Millionen Euro gestiegen. Dabei habe das Ministerium auch Kernaufgaben, die es eigentlich selbst erfüllten müsste, „in erheblichem Umfang von Externen gegen Entgelt durchführen lassen“. Als Beispiele für solche Aufgaben, für die man das nötige Fachpersonal habe, nannten die Prüfer ein Rechtsgutachten zur Ausweitung der Umweltzonen und eine Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit der Straßenbauverwaltung.

Besonders kritisch ging der Rechnungshof mit den Berateraufträgen im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr ins Gericht. Bei der Vergabe an eine namentlich nicht genannte Firma – dabei dürfte es sich um die Berliner Beratungsgesellschaft KCW handeln – seien die Grundsätze der Transparenz, der Wirtschaftlichkeit und der Gleichbehandlung vernachlässigt worden. So sei ein Auftrag im Wert von mehr als 200 000 Euro, der eigentlich im Wettbewerb vergeben werden musste, direkt an die GmbH gegangen. Eine andere Vergabe an die gleiche Firma sei „nicht nachvollziehbar“.

Termine nicht eingehalten

Der Umfang der Beratung sei wiederholt erhöht worden, obwohl „negative Erfahrungen“ wie nicht eingehaltene Termine und Lieferverzögerungen im Ministerium bekannt gewesen seien. Verwundert zeigten sich die Prüfer auch über die mangelnde Überwachung der Berater: Das Ministerium habe es ohne Beanstandung oder Drohung mit finanziellen Konsequenzen hingenommen, dass vertragliche Verpflichtungen „vielfach“ nicht eingehalten worden seien. Die CDU hatte die Verbindung zu KCW insbesondere deshalb kritisiert, weil die Berater auch für die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 tätig waren.

Kritisch sah der Rechnungshof auch die Umstände der Beauftragung einer Anwaltssozietät im Zusammenhang mit Vergabeverfahren im Schienennahverkehr. Die Kanzlei wird ebenfalls nicht genannt, es handelt sich um Heuking Kühn. Obwohl das Auftragsvolumen eine Million Euro pro Jahr umfasse, seien keinerlei Vergleichsangebote eingeholt worden; Aufträge dieser Größenordnung seien grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Heuking Kühn und die zuständige Spezialistin waren zuvor bereits bei einem anderen Vorhaben für das Ministerium tätig gewesen.

Hermanns Ressort hatte gegenüber dem Rechnungshof betont, man habe in allen Fällen die haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften beachtet. Bei komplexen und schwierigen Sachverhalten sei es unumgänglich, externen Sachverstand hinzuzuziehen – zumal wenn wirtschaftliche oder rechtliche Risiken drohten. Gleichwohl wurden inzwischen Konsequenzen aus der Kritik gezogen: Das Ministerium habe ein verbindliches Vergabeverfahren und ein Projektcontrolling installiert, berichtete der Ausschussvorsitzende Klein. Bis Ende nächsten Jahres erwarte der Landtag von der Regierung einen Bericht, wie sich diese Instrumente bewährt hätten.