Die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden der 30 im Dax notierten Konzerne driften zunehmend auseinander. Unterm Strich konnten die Chefs der großen Konzerne ihre Gehälter aber aufbessern – trotz rückläufiger Gewinne.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Die Bezüge der Vorstandschefs deutscher Großkonzerne driften zunehmend auseinander. Während die Vergütung von Lufthansa-Chef Christoph Franz 2013 um 15 Prozent auf 1,8 Millionen Euro gekürzt wurden, strich der VW-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn mehr als 13 Millionen Euro ein. Platz zwei belegt laut einem Ranking der Unternehmensberatung Hostettler, Kramarsch & Partner (HKP) Daimler-Chef Dieter Zetsche mit einer Jahresvergütung von 8,2 Millionen Euro.

 

Auf Basis der bis Donnerstag veröffentlichten Geschäftsberichte von 28 Dax-Konzernen ergibt sich für die Chefs der im deutschen Aktienindex gelisteten Unternehmen im Schnitt eine Vergütung von 5,06 Millionen Euro. Das wäre ein leichter Anstieg gegenüber 2012, als die Beratungsgesellschaft für die Vorstandsvorsitzenden von allen 30 Dax-Konzernen einen Mittelwert von 5,04 Millionen Euro ermittelte.

Dabei gingen Umsätze und Gewinne der Dax-Konzerne 2013 gegenüber dem Vorjahr etwas zurück. Alles in allem ergebe sich dennoch „ein stimmiges Bild aus wirtschaftlicher Dynamik und Entwicklung der Vergütungen“, kommentierte Olaf Lang von der Unternehmensberatung Towers Watson. Denn die operativen Geschäftsergebnisse der Dax-Konzerne haben sich 2013 überwiegend verbessert. Der Rückgang bei Nettogewinnen und Umsätzen geht laut einer Analyse der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (E&Y) auf Währungseffekte zurück: Die Aufwertung des Euro gegenüber den Währungen wichtiger Auslandsmärkte habe die kombinierten Umsätze der Dax-Konzerne – ohne die Banken – um 13 Milliarden Euro auf 1231 Milliarden Euro gedrückt. Ohne den Währungseffekt wären sie gestiegen.

Es gibt auch Verluste

Allerdings gab es auch schwere Verluste: Der Stromkonzern RWE machte 2,8 Milliarden Euro Miese, und der Stahlriese Thyssen-Krupp kam auch 2013 aus den roten Zahlen nicht heraus. Dennoch stiegen die Bezüge von Vorstandschef Heinrich Hiesinger um 28 Prozent auf 4,9 Millionen Euro. Begründung: Gegenüber einem Minus von 5 Milliarden Euro 2012 verringerte er den Verlust auf 1,5 Milliarden Euro. Ein Ergebnis, dass nach Auffassung von Unternehmensberatern eine Gehaltssteigerung durchaus rechtfertigt: „Der Aufsichtsrat hat zu definieren, was Erfolg bedeutet. Er kann sagen: Wenn der Verlust deutlich reduziert wird, ist das ein Erfolg“, sagte Helmuth Uder, Leiter der Beratung für Managervergütung bei Towers Watson.

Das letzte Wort zu den Millionenbezügen haben die Aktionäre: Nach einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr muss die Vergütung der Vorstandsmitglieder eines börsennotierten Unternehmens in ihrer Gesamthöhe von der Hauptversammlung abgesegnet werden. Nach Einschätzung Uders müssen die Dax-Vorstände deswegen aber keine Gehaltskürzungen fürchten: Bei den von vielen Großkonzernen bereits in der Vergangenheit freiwillig durchgeführten Abstimmungen über die Managervergütung seien stets sehr hohe Zustimmungsraten erzielt worden, „selten lagen sie unter 70 Prozent“. Kein Wunder – liegen doch die meisten Stimmrechte bei den großen Anteilseignern, die auch im Aufsichtsrat vertreten sind.

Im internationalen Vergleich bescheiden

Im internationalen Vergleich schneiden die deutschen Konzernlenker eher bescheiden ab. Die Chefs der im US-Leitindex Dow Jones gelisteten Unternehmen erhalten für 2013 laut Towers Watson durchschnittlich 13 Millionen Euro. Auch innerhalb der europäischen Topliga seien die Bezüge der deutschen Vorstandsvorsitzenden moderat: Während die Chefs der deutschen Konzerne im Stoxx Europe 50 durchschnittlich auf 6 Millionen Euro kämen, sei es bei den Vorstandsvorsitzenden aus anderen Ländern eine Million mehr.

Dennoch dürfte in Deutschland die Debatte über die Millionenbezüge weitergehen – ist doch für die meisten Bürger der Vergleich mit dem eigenen Portemonnaie entscheidend. Zwar sieht der Deutsche Corporate Governance Kodex vor, dass der Aufsichtsrat ab 2014 bei der Festlegung der Vorstandsvergütungen deren Verhältnis zu den Löhnen der Belegschaft „berücksichtigen“ muss. Welche Schlüsse die Aufsichtsräte aus diesem Vergleich ziehen, ist jedoch ihnen überlassen.