Ein 40-Jähriger wird zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein 18-jähriges Opfer, mit dem er zuvor liiert gewesen war, leidet noch heute unter den Folgen der Tat.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Backnang - Das Gericht hat sich länger zur Beratung zurückgezogen, als geplant war. Nahezu eine Stunde später als angekündigt trat die 19. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts schließlich zusammen, um das Urteil in einem Vergewaltigungsprozess zu sprechen. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Die Argumente des Verteidigers haben wir durchaus berücksichtigt“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann zu Beginn der mündlichen Urteilsverkündung. Schließlich kam das Gericht aber doch zu der Überzeugung, dass der 40-jährige Angeklagte seine Ex-Freundin am frühen Morgen des 10. Juli in Backnang mehrfach vergewaltigt hat. Vier Jahre Haft hielten die Richter als Strafe dafür gerechtfertigt.

 

Das Gericht folgt der Version des Opfers

Der 40-jährige Angeklagte und seine 18-jährige Ex-Freundin waren am Abend des 9. Juli nach Bad Cannstatt in eine Discothek gefahren. Dort hatte die junge Frau einen anderen Mann kennengelernt und mit diesem geknutscht. Der Angeklagte, der mit ihr eine „Freundschaft plus“ pflegte, die auch Sex als Bestandteil hatte, wurde eifersüchtig. In den frühen Morgenstunden kam es zum Streit zwischen den beiden. Schließlich fuhren sie mit einem Taxi zurück nach Backnang, wo sie in das Pensionszimmer des 40-Jährigen gingen.

Bis zu diesem Punkt stimmten die Aussagen des Mannes und der Frau, die als Nebenklägerin in dem Prozess auftrat, überein. Doch nun kam der entscheidende Punkt. Laut den Angaben des Angeklagten sei es nun zum „Abschieds-Sex“ gekommen, den sie sich in ihrer „Freundschaft plus“ zugesichert hatten. Nach der Schilderung der 18-Jährigen schlug sie der eifersüchtige 40-Jährige jedoch, nachdem sie sich zuerst weiter gestritten hatten.

Sieben bis neun Faustschläge trafen den Kopf der Frau, unter anderem auf die Wangen und die Nase, aus der sie zu bluten begann. Obwohl sie vor Schmerz und Angst zu weinen begann, habe sie der Angeklagte mehrmals angeschrien: „Soll ich dich vergewaltigen oder dir mit einer Säge den Kopf abschneiden?“ Dann habe er der verängstigten Frau das T-Shirt ausgezogen, das diese zum Schlafen angezogen hatte, und begonnen, sie brutal zu vergewaltigen.

„Um sich sexuell zu befriedigen, aber auch, um sie zu erniedrigen“, so der Vorsitzende Richter, habe der 40-Jährige die junge Frau drei Mal auf verschiedene Weise missbraucht und das über einen Zeitraum von mehr als einer halben Stunde. Schließlich ließ er von ihr ab. Am frühen Morgen des 10. Juli, einem Sonntag, ging die 18-Jährige nach Hause zu ihrer Familie. Die Blessuren im Gesicht habe sie sich bei einem Streit mit einer Frau in der Discothek zugezogen, berichtete sie ihrer Mutter. Diese Version hatte sie bereits dem Angeklagten mitgeteilt, der nach den Misshandlungen von ihr wissen wollte, wie sie denn die Verletzungen im Gesicht erklären wolle. Erst am Nachmittag offenbarte sie sich ihrer älteren Schwester, nachdem sie sich den ganzen Tag zurückgezogen hatte.

Der Angeklagte streitet die Vergewaltigung vehement ab

Der Angeklagte hatte bis zum Schluss die Körperverletzung zugegeben, aber vehement abgestritten, seine frühere Freundin vergewaltigt zu haben. Es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, zu den Schlägen sei es erst danach gekommen. Diese Version der Geschehnisse überzeugte das Gericht jedoch nicht. Es folgte nicht nur in der Schilderung des Ablaufes der Staatsanwaltschaft, sondern auch im Strafmaß. Die Anklägerin hatte vier Jahre Haft gefordert, die Anwältin der Nebenklägerin fünf Jahre.