Amphetamin, Kokain und Heroin: damit hat ein 28-Jähriger aus Kornwestheim gehandelt. Telefonate wurden von der Polizei abgehört, der Mann landete vor Gericht. In Haft ist er aber bereits.

Ludwigsburg: Marius Venturini (mv)

Kornwestheim - Gleich zu Beginn der Schöffen-Verhandlung am Ludwigsburger Amtsgericht hat der Beschuldigte sämtliche Anklagepunkte eingeräumt. Der 28-jährige Kornwestheimer gab zu, im September des Jahres 2014 mit nicht unerheblichen Mengen Drogen gehandelt zu haben. Dabei ging es vornehmlich um Amphetamin, Kokain und Heroin.

 

Die Polizei war ihm durch diverse abgehörte Telefonate auf die Schliche gekommen. Darin beklagte er bei seinem Hintermann den Diebstahl unter anderem von 90 Gramm Amphetamin sowie fünf Gramm Heroin. Wenige Tage darauf war er im Besitz von 13 Gramm Heroin gewesen, das er ebenfalls veräußerte. Kurze Zeit später wiesen ihm die zuständigen Ermittler den Verkauf von weiteren zwei Gramm der Droge nach. Die Richterin Franziska Scheffel verurteilte ihn dafür zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt wurde. Damit folgte sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft, dem sich auch der Verteidiger des 28-Jährigen anschloss.

Mann ist bereits in Haft

Als Bewährungsauflagen wurden unter anderem festgelegt, dass sich der Mann nach Ablauf seiner Haftstrafe, die er derzeit nach einem anderen Urteil absitzt, in eine stationäre Drogentherapie begibt – er hatte mit dem Handel versucht, seine eigene Heroinsucht zu finanzieren. Außerdem muss er die Ausbildung zum Zerspanungstechniker, die er vor Kurzem in Haft begonnen hat, auch in Freiheit weiterführen.

Der ebenfalls bereits verurteilte Hintermann des groß angelegten Drogengeschäfts war im August und September des Jahres 2014 regelmäßig in die Niederlande aufgebrochen, um unter anderem am Rotterdamer Hafen Heroin, Kokain und Amphetamin zu kaufen und nach Deutschland zu transportieren. Auf ihn wurde die Polizei durch einige Einbruchsdelikte aufmerksam. Nachdem die Beamten sein Telefon angezapft hatten, rückte auch der Rauschgifthandel in den Fokus. Da es auch mehrere Telefonate mit dem Kornwestheimer gab – allesamt festgehalten in einem Sonderkatalog, aus dem Richterin Scheffler einige Stellen zitierte – geriet auch der 28-Jährige ins Visier der Polizei.

Sprache aus dem Milieu

Anhand der Gesprächsaufzeichnungen konnten die Ermittler nicht nur die genaue Menge der Drogen nachvollziehen. Die Zitate gaben auch Aufschluss über den Slang, der teilweise im Milieu zu herrschen scheint. „Das Schnelle“ etwa bezeichnet Amphetamin, auch Speed genannt. „Das Dunkle“ oder „das Graue“ sind Synonyme für Heroin. „Je nachdem, was beigemischt wird“, erklärte ein Polizist, der mit der Sachbearbeitung betraut war und als Zeuge Einblicke in den Fall gab.

Am Ende wurde es also eine Bewährungsstrafe für den 28-Jährigen, der zuvor schon mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war. So fanden sich in seiner Akte Sachbeschädigung, Diebstähle, Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Körperverletzung und Falschaussage. „Das ist eine erhebliche Anzahl an Vorstrafen“, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer – allerdings habe für den Angeklagten gesprochen, dass bisher kein Drogendelikt dabeigewesen sei. Zu seinen Gunsten wertete sie außerdem das vollumfängliche Geständnis und den Willen, seine Zukunft neu zu gestalten. „Andernfalls“, sagte die Staatsanwältin, „hätte es mit einer Bewährung schlecht ausgesehen.“