Ein 27-jähriger Mann aus Gambia berührt ein Kind in einer Flüchtlingsunterkunft unsittlich. Das Gericht verurteilt ihn dafür zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung.

Hemmingen - Der Fall enthält alle Aspekte, die Gegner von Flüchtlingsunterkünften als Argumente vorbringen. Für die Verfahrensbeteiligten am Ludwigsburger Amtsgericht hingegen war es ein Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern, der nach dem Gesetz mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bestraft wird. Letztlich wurde ein 27-jähriger Gambier zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann dem fünfjährigen syrischen Jungen in der Hemminger Unterkunft von unten durch die kurze Hose gefasst und an Beinen, Bauch und Po gestreichelt hatte. Der Angeklagte bestritt bis zuletzt die Tat.

 

Der Verteidiger hatte mit Verweis auf die seiner Meinung nach dünne Beweislage auf Freispruch plädiert: „Auch wenn es uns unangenehm ist, doch das reicht nicht aus.“ Tatsächlich stützte sich das Gericht im wesentlichen auf die Aussagen der Mutter. Sie hatte als Zeugin ausgesagt. „Die Aussagen waren insgesamt gesehen so glaubhaft, dass man darauf eine Verurteilung stützen kann, auch wenn es nur eine Zeugin gab“, wertete der Richter. Ein „Belastungseifer“ sei nicht erkennbar. Es sei kein Grund ersichtlich, warum die Mutter den Mann fälschlicherweise beschuldigen sollte.

Mutter ist die Hauptbelastungszeugin

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann und das Kind an einem heißen Tag Ende Juni dieses Jahres vor der Unterkunft aufhielten. Die Mutter befand sich zum Kochen in der Küche, von wo aus sie Sicht nach draußen hatte. Sie sah ihren Sohn bei dem Mann, der ihn „mit komischen Bewegungen berührte“. Es habe für sie sehr befremdlich ausgesehen, doch sie habe ihn nicht verdächtigen wollen, so die Frau. Als er aber seine Hand in die Hose ihres Kindes schob, habe sie ihren Sohn reingeholt. Sie sei mit ihm ins Zimmer gegangen, und auf Nachfrage habe der Junge erzählt, der Mann habe ihn auch im Genitalbereich angefasst. Weil die Mutter aus ihrem Blickwinkel in der Küche nicht hatte beobachten können, ob der Mann das Kind tatsächlich im Genitalbereich angefasst hatte, blieb dieser Aspekt ungeklärt. Die Staatsanwältin hatte auch angesichts dieses Vorwurfs ein Jahr Gefängnis auf Bewährung gefordert.

In dem Prozess sagten neben der Mutter die in der Unterkunft tätige Sozialarbeiterin, ein Kriminalbeamter sowie ein Zimmernachbar des Angeklagten aus. Letzterer schilderte, man habe zu mehren vor dem Gebäude gesessen. Er hob darauf ab, dass der Angeklagte von sich zur Polizei gegangen sei, um die Tat zu bestreiten, nachdem ihn die Sozialarbeiterin – von der Mutter informiert – mit den Vorwürfen konfrontiert hatte. Der Kriminalbeamte bestätigte dies. Weil die Akten der Sozialarbeiterin kein aktuelles Foto enthielten, machte die Mutter ein Bild des Verdächtigen. So kam die Polizei nach einem Abgleich mit den Unterlagen schließlich auf den Angeklagten.

Familie wohnt inzwischen an einem anderen Ort

Der Kriminalbeamte sagte aus, dass der Angeklagte alkoholisiert gewesen sei, als er ihn erstmals mit den Vorwürfen konfrontiert habe. Der Beschuldigte hatte damals beteuert, es tue ihm leid, zugleich aber auch Streitigkeiten zwischen Arabern und Schwarzafrikanern zu Protokoll gegeben. Die Araber hätten ihm „etwas anhängen wollen“. Bei einer neuerlichen Konfrontation mit den Vorwürfen habe er dies nicht wiederholt, so der Beamte. Hinweise darauf, dass in der 60-Personen-Unterkunft unerlaubt Alkohol konsumiert wird, bestätigte die Sozialarbeiterin.

Die Familie des Kindes war kurz nach dem Vorfall verlegt worden.