Im August vor zwei Jahren ist ein Güterzug mit einem Eurocity zusammengestoßen. Nun wurde der Lokführer vom Amtsgericht verurteilt.

Mannheim - Er hat Glück gehabt“, sagte einer der Lokführer, die gemeinsam das Verfahren gegen ihren Kollegen verfolgten, der mit seinem Güterzug im August 2014 im Mannheimer Hauptbahnhof bei einem schweren Unfall mit einem gut besetzten Eurocity kollidiert war. „Es hätte auch anders kommen können“, meinte der Kollege beim Verlassen des Gerichtsaals. Kurz zuvor hatte die Mannheimer Amtsrichterin den 62-jährigen Angeklagten wegen vorsätzlicher Gefährdung des Bahnverkehrs in Tateinheit mit Körperverletzung in 14 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monten auf Bewährung verurteilt – zwei Monate weniger, als die Staatsanwaltschaft gefordert hat.

 

Richterin: Zugführer ist allein verantwortlich

Mit dem Strafmaß sei sie im unteren Bereich des Möglichen geblieben, sagte die Richterin, sie ließ aber zugleich keine Zweifel daran, dass der Zugführer allein für das Unglück verantwortlich gewesen sei. Dabei waren im Sommer 2014 zwei Züge bei der Einfahrt in den Mannheimer Bahnhof mit etwa 30 Stundenkilometer kollidiert, nachdem der Führer des Güterzugs beim Gleiswechsel mehrere Lichtsignale überfahren und sich auch von einer automatisch erfolgten Zwangsbremsung nur wenige Sekunden lang hatte aufhalten lassen. Zwei mit 110 Fahrgästen besetzte Waggons eines Eurocity waren bei dem Zusammenstoß umgekippt; 14 Passagiere meldeten sich mit Verletzungen: Bis auf einen Schlüsselbeinbruch und psychische Nachwirken einiger Betroffener seien diese aber nicht allzu gravierend gewesen, stellte die Richterin fest. Die meisten Passagiere waren mit dem Schrecken davon gekommen.

Technische Ursachen für das Unglück könne man ausschließen, sagte eine Gutachterin. Verantwortlich sei allein menschliches Versagen. Nachdem der Lokführer zunächst versehentlich ein Haltesignal überfahren habe, habe er anschließend bewusst eine automatische Zwangsbremsung sofort wieder gelöst, ohne davor wie vorgeschrieben Rücksprache mit der Fahrdienstleitung zu nehmen. „Dabei war er ein erfahrener Triebwagenführer, ausreichend geschult, und er kannte die Strecke“. In jedem Fall aber habe er „eine ganz gravierende Vorschrift missachtet, die genau ein solches Unfallgeschehen verhindern soll“. Dadurch seien in den zwei Personenwagen mehr als hundert Fahrgäste gefährdet worden, auch wenn letztlich nur 14 verletzt worden seien, erklärte sie.

Der Verurteilte leidet bis heute wegen des Unglücks

Der 62-Jährige selbst, der seinen Fehler im Ermittlungsverfahren eingeräumt hatte, sich im Prozess aber nicht äußerte, entschuldigte sich in seinem letzten Wort „in aller Form“ für sein Fehlverhalten; es sei nicht seine Absicht gewesen, dass irgendjemand zu Schaden komme, versicherte er. Der Unfall sei auch für den Beschuldigten selber ein großes Unglück, erklärte sein Verteidiger. Er habe dadurch seine Arbeit und seinen Fahrerlaubnis verloren, die darauf folgenden Probleme seien ihm über den Kopf gewachsen. „Dass er schuld an dem Unglück ist, raubt ihm bis heute den Schlaf“, sagte er.