Bisher hat Stefan Mappus den Zugriff auf seine Mails erfolgreich abgewehrt. Über das Archiv könnte der Landtag doch noch Einblick erhalten – eine Chance, die gründlich geprüft gehört, meint StZ-Redakteur Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Warum kämpfen Stefan Mappus, Tanja Gönner und ihr Amtschef so vehement gegen den Einblick in ihre Mails aus dem Herbst 2010? Die Vermutung liegt nahe, dass sie entgegen allen Beteuerungen doch etwas zu verbergen haben. Vom zweiten Sonderausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten darf man erwarten, dass er nichts unversucht lässt, um an die Kopien zu kommen, natürlich auf streng rechtsstaatlichen Wegen.

 

Umso mehr verwundert es, dass das Gremium einen interessanten Weg unbeachtet lässt: Im Landesarchiv, wo Mappus (und womöglich bald auch Gönner) ihre Mails für Jahrzehnte unter Verschluss wähnen, könnten die Abgeordneten doch noch Erfolg haben. Darauf deutet ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hin, der das Aufklärungsinteresse des Parlaments in einem ähnlichen Fall klar über das Archivrecht mit seinen langen Schutzfristen stellt. Ein U-Ausschuss sei da gleichrangig mit der Staatsanwaltschaft zu behandeln, die natürlich Einblick erhält.

Der Ausschuss kennt den Beschluss, hat laut seinem Vorsitzenden über diesen Weg aber bisher nicht einmal diskutiert. Warum eigentlich nicht? Mit Zeitdruck oder einer gewissen Zermürbung ist das nicht zu rechtfertigen. Die Öffentlichkeit kann zumindest erwarten, dass der Zugriff auf die Mails über das Landesarchiv ernsthaft erörtert wird – und ihr dann erklärt wird, warum er versucht wird oder eben nicht.