Mappus' Nein zur Steuer-CD Vorermittlungen eingeleitet
Andreas Müller und Roland Pichler, 06.03.2010 09:31 Uhr
Immer mehr Steuersünder melden sich bei den Behörden. Foto: dpa
Immer mehr Steuersünder melden sich bei den Behörden. Foto: dpa
Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat wegen des Neins der Landesregierung zum Kauf der Steuer-CD Vorermittlungen eingeleitet. Dies bestätigte eine Sprecherin der Behörde. Grundlage seien mehrere Strafanzeigen gegen Ministerpräsident Stefan Mappus, Justizminister Ulrich Goll und Finanzminister Willi Stächele wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt. Man prüfe nun, ob ein Anfangsverdacht vorliege und förmliche Ermittlungen einzuleiten seien, sagte die Sprecherin. Dies werde "nicht morgen entschieden", sondern eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Die Ermittler nehmen die sich häufenden Anzeigen, deren Zahl auf mehr als zehn beziffert wurde, damit offenbar ernster als einen früheren Strafantrag. Dieser war noch vor dem Nein von Mappus und Goll zum Datenkauf gestellt worden. Innerhalb eines Tages entschied die Staatsanwaltschaft, kein Verfahren einzuleiten. Begründung: die Regierung habe sich noch nicht festgelegt. Ein Sprecher Golls hatte den Verdacht der Strafvereitelung als "baren Unsinn" bezeichnet. Es gebe keine Pflicht, die Steuerdaten zu erwerben.

Die SPD warf dem Justizminister unterdessen vor, er habe die Öffentlichkeit belogen. Entgegen seinen Angaben hätten sich die Steuerfahnder gar nicht strafbar machen können, wenn sie die CD gekauft hätten. Dies ergebe sich aus einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Freiburg, die schon im Sommer 2009 Ermittlungen gegen den Datenanbieter abgelehnt habe. Begründung: Mögliche Straftaten bei der Beschaffung unterlägen nicht dem deutschen Strafrecht. Goll nannte diese Schlussfolgerung "unzutreffend". Trotz des Freiburger Votums bleibe ein strafrechtliches Risiko für die Käufer bestehen.

Knapp 1900 Selbstanzeigen im Südwesten


Die Landesregierung hat ihre Bundesratsinitiative zur Steuer-CD vorerst auf Eis gelegt. Nachdem Ministerpräsident Mappus zu Wochenbeginn einen Vorstoß in der Länderkammer angekündigt hatte, wurde dieser Punkt am Freitag auf der Sitzung des Bundesrates nicht behandelt. Der Antrag Baden-Württembergs wurde von der Tagesordnung genommen. Die angekündigte "Jungfernrede" des Ministerpräsidenten im Bundesrat fiel damit aus.

Mappus wollte nach der Verwirrung um den Ankauf der Daten-CD mehr Rechtssicherheit für Beamte der Finanzbehörden erreichen. Außerdem sollten die Bedingungen für strafbefreiende Selbstanzeigen überprüft werden. Dem Vernehmen nach fand Baden-Württemberg entgegen Mappus' Erwartung bei anderen Ländern wenig Unterstützung. Offiziell wird die Verschiebung damit begründet, dass sich die anderen Länder erst eine Meinung bilden wollten.

Immer mehr Steuersünder melden sich derweil bei den Behörden. Innerhalb eines Monats gab es laut Stächele im Südwesten knapp 1900 Selbstanzeigen. Die nacherklärten Kapitalerträge summierten sich nach Schätzungen auf 235 Millionen Euro.

Anmerkung der Redaktion:
Dieser Text trug eine Zeit lang die Überschrift "Ermittlungen eingeleitet". Diese Überschrift war falsch und Sinn entstellend.

Richtig muss die Überschrift lauten: "Vorermittlungen eingeleitet".

Die Redaktion bittet, diesen Fehler zu entschuldigen.
Kommentare (21)
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MRZ
10
bekien, 14:20 Uhr

Pummel und die Bürgerrechte

Es war einmal ein mächtiger Stächele, der besprach mit seinem putzigen, runzligen Göllchen, den kleinen Pummel doch zu Tisch zu bitten. Am nächsten Tage ergab es sich, dass die Tore sich öffneten und und der kleine Pummel in seiem neuen Gewande am Tisch seiner Gastgeber Platz nahm. "Was weint ihr denn?" fragte Pummel den Mächtigen und den Runzligen. "Ach, die Bürger wollen ihre Rechte gegen uns wahr nehmen und es raubt uns unnötig die Nachtruhe. Da du aber nun von uns zum Volk gesand wirst, bitten wir dich, denen zu unterbreiten, dass diese keine Rechte haben und wir somit wieder freidlich in der Nacht schlafen können!" Pummel, der sich die Speiße hatte munden lassen, kehrte zu seinem Volk und verkündete, wie es ihm befohlen. Der Mächtige und der Runzlige allerdings brachen vor Lachen nieder. "Wie dumm das Volk doch ist und wie leicht zu beeinflussen, irre!" Die Lustigen machten sich als dann auf ihren Rössern nach Lichtenstein auf und waren bis dann nie mehr gesehen. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann deckeln sie noch heute.

MRZ
08
Interessierter, 23:46 Uhr

Geisteszwergeleien!

"Stuttgarter II,08.03.2010 @Interessierter Interessierter, 08.03.2010: "...ich bin kein Jurist..." Das merkt man, Ihr Hinweis darauf wäre nicht nötig gewesen..." Sie auch nicht - oder nur am Brettergynasium bzw. Feierabendjurist an der juristischen Fakulatät Eiger Nordwand? :-) Sind Sie schizophren oder bekommen Sie das mit den römischen Zahlen II bzw. III nicht auf die Reihe? § 4 ist pille palle bzw. nicht relevant! Das entscheidende steht vorher. Und dann muss man sich den Geltungsbereich anschauen! Ich bin sehr gespannt, was das BVG zu dieser Thematik formulieren würde! Übrigens! Das Urteil aus Liechtenstein gelesen? :-)

MRZ
08
Stuttgarter II, 18:16 Uhr

@Interessierter

Interessierter, 08.03.2010: "...ich bin kein Jurist..." Das merkt man, Ihr Hinweis darauf wäre nicht nötig gewesen...

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