Der Bundestag beschließt am Freitag die Pkw-Maut. Der Verwaltungsaufwand ist enorm. Die wichtigsten Antworten zum Gesetz im Überblick.

Berlin - Am Ende geht es schnell. Die große Koalition, die mit den Mautplänen viel Kritik auf sich zieht, will die Debatte beenden. Der Bundestag wird die Pkw-Maut an diesem Freitag beschließen. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will Wort halten: „Die Maut wird 2016 scharf gestellt“, lautet sein Mantra. Unklar bleibt allerdings, was deutsche Autofahrer von dem Gesetz haben.

 

Was ändert sich für Autofahrer?

Für Autofahrer aus Deutschland ändert sich nicht viel. Im Gesetz steht zwar, dass für alle inländischen und ausländischen Fahrzeughalter eine Maut eingeführt wird. Für Autofahrer aus Deutschland gilt die Abgabepflicht für Autobahnen und Bundesstraßen, für ausländische Autofahrer nur für Autobahnen. Praktisch ändert sich für die Kfz-Besitzer mit Wohnsitz in Deutschland aber nichts: Damit sie nicht mehr bezahlen müssen, wird die Kfz-Steuer um den rechnerischen Betrag der Maut ermäßigt. Unter dem Strich zahlen die Autofahrer aus Deutschland also genauso viel wie vorher. Warum also das Ganze? Die Regierung will die ausländischen Nutzer der Autobahnen zur Kasse bitten, ohne sie zu diskriminieren. Denn dies ist im EU-Binnenmarkt verboten. Um die gewünschte Wirkung zu erreichen, ist ein enormer Bürokratieaufwand nötig.

Was heißt das für Inländer?

Nach dem Gesetz müssen alle Halter von in Deutschland zugelassenen Autos die Maut für ein Jahr entrichten. Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich nach dem Hubraum und der Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge. Die Höchstgrenze beträgt 130 Euro. Dabei handelt es sich um eine verwaltungsinterne Aufrechnung: Der jeweilige Betrag für die Maut wird Inländern bei der Kfz-Steuer als Freibetrag angerechnet, sodass keine zusätzliche Belastung entsteht. Wer ein besonders umweltfreundliches, kleines Auto fährt, kann sogar noch etwas herausbekommen. Als Beweis, dass Inländer die Maut bezahlt haben, gilt das amtliche Kennzeichen. Bei stichprobenartigen Kontrollen wird dann überprüft, ob der Wagenbesitzer die Kfz-Steuer auch entrichtet hat. Laut Gesetzentwurf sollen die Daten, die beispielsweise für ein Verfahren zur Nacherhebung der Gebühr notwendig sind, nur solange aufbewahrt werden, bis der Vorgang behördlich abgeschlossen ist.

Was kommt auf Ausländer zu?

Für Ausländer wird es kompliziert. Zwar musste Verkehrsminister Dobrindt von seinem Plan abrücken, die Pkw-Maut für Ausländer auch für Bundesstraßen zu erheben. Dagegen protestierten die Grenzregionen. Die Höhe der Maut richtet sich auch für Ausländer nach Hubraum und Umweltverträglichkeit des Pkw. Es gibt eine Zehn-Tages-Vignette in drei Klassen: zu fünf, zehn und 15 Euro. Bei Zweimonatsvignetten richtet sich der Preis ebenfalls nach Klassen: Sie kosten 16, 22 und 30 Euro. Die Jahresvignette kostet höchstens 130 Euro. Bei Fahrern aus dem Ausland könnte die unübersichtliche Regelung zu Verwirrung führen. In Österreich sind die Tarife für ein „Pickerl“ einheitlich. Auch Minister Dobrindt hatte ursprünglich für Kurzzeitvignetten eine Pauschalgebühr vorgesehen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Wie hoch sind die Einnahmen?

Das Verkehrsministerium erwartet zunächst Einnahmen von 700 Millionen Euro pro Jahr. Weil davon noch die laufenden Kosten für Überwachung und Betrieb des Mautsystems abgezogen werden müssen, blieben laut Schätzung unterm Strich 500 Millionen Euro jährlich übrig. Im Vergleich zum Etat des Verkehrs- und Bauministeriums ist das nicht viel: Im Haushalt 2015 sind für diesen Bereich 23,3 Milliarden Euro vorgesehen. Im Gesetz wird auf hohe Anlaufkosten hingewiesen. Für den Aufbau des Systems und den Versand der Bescheide wird einmalig mit 335 Millionen Euro Kosten gerechnet. Immerhin muss die Zollverwaltung mehr als 40 Millionen Kfz-Steuerbescheide neu berechnen und verschicken. Der Normenkontrollrat, der die Gesetze auf bürokratische Lasten hin überprüft, hat deshalb Zweifel angemeldet: Der Normenkontrollrat habe seine Bedenken, was das Verhältnis von Aufwand und den zu erwartenden Einnahmen anbelangt, der Regierung mitgeteilt, teilte der Rat mit.

Ist die Einführung der Maut sicher?

Ob die Maut wirklich im Laufe des kommenden Jahres eingeführt wird, ist noch nicht sicher. Nach dem Bundestag wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Einige Länder überlegen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was zu Verzögerungen führen könnte. Auch die EU-Kommission prüft das Gesetz daraufhin, ob die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern gewährleistet ist. Selbst bei einem positiven Votum aus Brüssel ist es wahrscheinlich, dass Kläger den Europäischen Gerichtshof anrufen. Ein Trost bleibt der Regierung: Finanziell wäre der Verzicht auf die Pkw-Maut zu verschmerzen.