Ein Arbeitgeber könne den Arbeitnehmer nur dann und nur so lange an sich binden, wie er sachliche Gründe hat, also ein nachweislich betriebliches Interesse. „Wenn ein Unternehmen in den Mitarbeiter investiert, will es wenigstens so lange etwas von ihm haben, bis dieser die Kosten für seine Ausbildung und im Idealfall einen Gewinn durch sein neues Wissen erwirtschaftet hat.” Die Rückzahlung ist somit eine Frage der Amortisation der Investition. Juristen sagen dazu Verhältnismäßigkeit.

Maßgeblich dafür sind unter anderem Dauer und Kosten der Ausbildung. Grundsätzlich gilt: je teurer und je länger das Studium, umso länger die Bindungszeit. Das Bundesarbeitsgericht hat Faustregeln definiert: ein Monat Fortbildung - Bindung bis zu sechs Monate; sechs bis zwölf Monate Fortbildung - Bindung nicht länger als drei Jahre; mehr als zwei Jahre Fortbildung - Bindung maximal fünf Jahre. Das ist dann auch die absolute Höchstgrenze. „Bei Teilzeit-Executive-MBAs liegt die Bindungsdauer nach einem zweijährigen Studium bei höchsten drei Jahren”, so Flämig.

Zulässig ist die Bindungsklausel auch nur dann, wenn die neuen Fähigkeiten nicht allein im betrieblichen Interesse liegen, sondern auch andere Unternehmen davon profitieren können. „Der Marktwert muss nach der Ausbildung steigen, sei es im eigenen Unternehmen oder in einer anderen Firma. Dass der Absolvent bei seinem Arbeitgeber letztendlich tatsächlich aufsteigt, ist nicht erforderlich.”

Rückzahlungssummen seien meist gestaffelt: bei einer Bindungsdauer von drei Jahren und 30 000 Euro Kosten sind für jeden Monat vor Ablauf der Bindungsfrist 833 Euro fällig. Das ist eine stolze Summe, daher ist der Rat der Juristin durchaus angebracht. „In der vertraglichen Vereinbarung muss stehen, dass der Arbeitnehmer nur dann erstatten muss, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt oder seine Kündigung provoziert hat.” Sollte er betriebsbedingt gekündigt werden, hat er keine Rückzahlungen zu leisten, weil die Kündigung nicht in seinem Verschulden liegt. Flämig empfiehlt in jedem Fall eine Prüfung des Vertrags von einem Anwalt, bevor er unterschrieben wird.

MAN hat derzeit mehrere Executive MBAs an der ESMT in Ausbildung. „Und bei allen sind die Vereinbarungen nahezu identisch mit denen von Arnold”, so Dr. Bernhard Frey, Head of Human Resources Marketing & Recruiting bei der MAN-Tochter Truck & Bus AG. „Ganz grob über den Daumen gepeilt haben sich die Investitionen nach etwa zwei Jahren amortisiert.” Frey hat in sieben Jahren noch nicht erlebt, dass ein Absolvent vor Ablauf der Frist das Unternehmen verlassen hat.

Eine Rückzahlung kann es beim Hersteller Biologische Heilmittel Heel in BadenBaden nicht geben, denn das Unternehmen finanziert seinen Mitarbeitern MBAs ohne Rückzahlungsverpflichtung. Neun MBA-Studenten hat das Unternehmen derzeit - und sucht weitere.

Nicole Koo Tze Mew aus Toronto ist seit Mai 2011 bei Heel. Sie hat in Ontario Gesundheitswissenschaft studiert und kam dann nach Deutschland, um hier zu arbeiten. Bei Heel ist sie im Bereich Medical Education als Management-Assistant und hat mit Arbeitsbeginn ein zweijähriges, berufsbegleitendes MBA in General Management an der Steinbeis-Hochschule Berlin begonnen. Die Option auf das Studium war ein wichtiger Grund für sie, eine Stelle bei Heel anzunehmen und nicht anderswo. „Eine Rückzahlungsklausel gibt es in meinem Vertrag nicht”, freut sich die 24-Jährige. Gäbe es eine, so würden dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen gelten wie beim Executive MBA.

„Wir hatten zwar schon Pech, und Mitarbeiter haben uns kurz nach ihrem MBA-Abschluss verlassen”, sagt Francois Dugimont, Direktor Human Resources. Doch das sei nur in wenigen Fällen vorgekommen. „Die Mehrzahl ist geblieben.” Zwischen 30 000 und 40 000 Euro investiert Heel in das Studium von Koo Tze Mew und den anderen MBAs. „Wir übernehmen die Kosten, betreuen die Studenten während ihrer Ausbildung so gut wie möglich, und bei der Verteidigung der Master-Thesis sind wir vor Ort, um ihnen den Rücken zu stärken.” Eine moralische Verpflichtung hat für Dugimont eine deutlich wichtigere Funktion als eine finanzielle. Doch auch das Geld spielt bei seinen Überlegungen eine Rolle: „Gute Studenten amortisieren bereits während ihres Studiums 80 bis 90 Prozent ihrer Studiengebühren, weil sie das Erlernte postwendend in die Praxis umsetzen.” Für ihn ist das Gegenleistung genug.