Nicht selten übernimmt der Arbeitgeber Kosten für ein MBA- oder Executive MBA-Studium.

Thomas Arnold hatte zwei stressige Jahre, für die sein Arbeitgeber tief in die Tasche gegriffen hat. Der 39-jährige Senior Manager im Einkauf bei MAN in München absolvierte berufsbegleitend ein zweijähriges Executive MBA (EMBA) an der European School of Management and Technology, kurz ESMT, in Berlin. Im Mai 2011 war er fertig, und schon zwei Monate später wurde er zum Vice President Purchasing ernannt. Arnolds Einsatz hatte sich für ihn gelohnt. Dass auch MAN, Hersteller von Lkw, Bussen, Motoren und Kraftwerken, einen Return on Investment erwartet, ist selbstverständlich.

Laut einer Sprecherin der ESMT liegen die Studiengebühren bei rund 57 500 Euro. MAN übernahm zudem Fahrt- und Übernachtungskosten und stellte Arnold für den Unterricht bei voller Bezahlung von der Arbeit frei. Insgesamt hat das Unternehmen in die Qualifizierung des Einkäufers um die 70 000 Euro investiert. „Ich habe mich im Gegenzug vertraglich verpflichtet, die Kosten anteilig zurückzuzahlen, falls ich das Unternehmen vor Ablauf einer Zweijahresfrist nach Studienabschluss verlassen sollte”, sagt der diplomierte Betriebswirt.

Etwa 50 Teilnehmer hat die EMTS in ihrem EMBA-Programm, das sich an gestandene Manager mit Berufserfahrung richtet. Wie viele davon selbst nicht zahlen müssen, das will die Managementschule nicht preisgeben. Auskunftsfreudiger ist Dr. Ulrich Winkler, Vice Dekan Education, an der EBS Business School in Oestrich-Winkel. „In unserem Executive-Master-Programm, das wir in Kooperation mit der Durham Business School in Großbritannien durchführen, haben wir aktuell 20 Teilnehmer. Rein rechnerisch bezahlen etwa die Hälfte davon ihre Ausbildung selbst, die andere Hälfte kommt von den Unternehmen. Tatsächlich aber werden viele unterschiedliche Modelle praktiziert. Die Spanne reicht von einer vollen bis zur teilweisen Übernahme der Studiengebühren, von der vollständigen Bezahlung der Teilnehmer selbst bis hin zu bezahltem Urlaub und anteiliger Kostenübernahme der Studiengebühren durch die Unternehmen. Die belaufen sich in diesem Fall auf 29 500 Euro. Winkler hat festgestellt: „Selbstzahler haben eine höhere Erwartungshaltung und sind schwieriger zufriedenzustellen als diejenigen Teilnehmer, die auf Firmenkosten studieren.”

Winkler weiß aus Erzählungen der Studenten von den Rückzahlungsklauseln. Und weil die EBS regelmäßig in Kontakt mit den Unternehmen ist, weiß er auch, dass solche auch schon geleistet werden mussten.

Weil es um viel Geld geht, sollte für alle Beteiligten Klarheit herrschen. Daher die Frage an Dr. Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Stuttgart: Sind Rückzahlungsklauseln überhaupt zulässig? „Die Frage ist durchaus berechtigt, denn jede Bindungsverpflichtung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber schränkt ihn in seiner grundrechtlich verbrieften Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz ein.” Und daran muss sich der Arbeitgeber halten. „Daher ein Ja, aber . . .”