Das Münchner Gericht vergibt die Presseplätze nach dem Zufallsprinzip. Vier türkische Medienvertreter haben einen Platz im Saal garantiert. Wie Online-Medien berücksichtigt werden, ist noch nicht völlig klar.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

München - Glücksspiel ist in Deutschland nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat sich nun die Genehmigung dazu erteilt, so dass es in den heiligen Hallen Justitias am Montag in einer Woche zu einer ganz besonderen Lotterie kommen wird. Ausgelost werden die 50 reservierten Presseplätze für den Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe – zu noch unbekannter Zeit und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein Notar wird über den ordnungsgemäßen Hergang der Ziehung wachen.

 

Notwendig wurde die Neuvergabe nach Protesten türkischer Medien, die bei der ersten Entscheidung des Gerichts keine garantierten Plätze bekommen hatten. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies gerügt, da das besondere Interesse in den Herkunftsländern der NSU-Opfer nicht berücksichtigt worden sei. Von den zehn Mordopfern waren acht türkischer und einer griechischer Herkunft. Bei einem Bombenanschlag auf ein iranisches Geschäft wurde eine junge Frau verletzt.

Drei Töpfe – und viele Untertöpfe

Nun hat sich das Münchner Gericht dazu entschlossen, die Plätze im Losverfahren zu vergeben – und im Bemühen, möglichst gerecht zu sein, verschiedene Lostöpfe gebildet. So stehen zehn Plätze für „deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland und fremdsprachige Medien“ zur Verfügung, in- und ausländische Nachrichtenagenturen bekommen zusammen fünf Plätze. Für „auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz im Inland“ gibt es insgesamt 35 Plätze. Innerhalb der drei großen Gruppen wird nach Untergruppen unterschieden – etwa zwischen Medienarten oder unterschiedlichen Erscheinungssprachen.

Ismail Erel, der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung „Sabah“, die erfolgreich in Karlsruhe geklagt hatte, ist mit der neuen Situation erst einmal sehr zufrieden. „Davor fühlten wir uns ungerecht behandelt, jetzt gibt es ein transparentes Verfahren“ sagt Erel. Das gelte auch für den Fall, dass seine Zeitung keinen der vier Plätze für türkischsprachige Medien erhält, wenn am 29. April gelost wird. Dann müsse man Kooperationen mit anderen Medien eingehen, sagt Erel, dem darum nicht bange ist. „Die Solidarität der deutschen Kollegen war in den letzten Tagen vorbildlich, warum sollte sich das nun ändern“.

An Online-Medien hat niemand gedacht

Da es die neue Verfügung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl gestattet, die Platzreservierung an Journalisten eines anderen Mediums weiterzugeben, ist ein weiterer Kritikpunkt der ursprünglichen Regelung beseitigt. In der Pressestelle des Münchner Oberlandesgerichtes liefen die Telefone am Freitag trotzdem heiß. Das Gericht hat die Medien zwar gemäß ihrer Arbeitsweise Funk, Print und TV in Untergruppen eingeteilt – dabei aber offenbar nicht an reine Online-Medien gedacht.

Gerichtssprecherin Margarete Nötzel versuchte, die Vertreter der Online-Medien zu beruhigen. „Meiner Ansicht nach passen sie am Besten in den Topf der dritten Gruppe“, sagte sie, und versprach, die Angelegenheit werde intern noch geklärt. Zugleich appellierte sie an die Medienvertreter, auf jeden Fall eine Akkreditierung einzureichen, um zu vermeiden, dass die Frist versäumt werde. Bis kommenden Dienstag müssen die Presseanmeldungen abgegeben sein, am 6. Mai um 10 Uhr soll dann der Prozess beginnen – wenn nichts mehr dazwischen kommt.