Eine aktuelle Untersuchung der Krankenkassen zeigt: Nur die wenigsten neuen Präparate wirken auch besser. Wir erklären, warum sie dennoch zugelassen werden und wie sich Patienten vor Medikamentenfehlern schützen können.

Berlin/Essen - Werden Medikamente neu eingeführt, werden sie gern umschrieben mit Formulierungen wie „mit verbesserter Mixtur“ oder „noch verträglicher“. Tatsächlich handelt es sich aber nur bei den wenigsten um eine wirkliche Verbesserung – so zeigt es der Zwischenbericht der gesetzlichen Krankenkassen, die seit fünf Jahren alle neue Medikamente auf ihren Nutzen und ihre Kosten untersuchen müssen: Demnach hat jedes dritte neu auf den Markt gebrachte Medikament keinen zusätzlichen Nutzen für die Patienten. Ein weiteres Drittel habe nur einen zusätzlichen Nutzen für einen Teil der Patienten, der Rest bringe klare Verbesserungen für alle Betroffenen. Ausgewertet wurden die 129 Medikamente, für die Krankenkassen und Pharmahersteller seit 2012 Preisverhandlungen geführt haben. Davon sei ein Großteil für die Behandlung von Krebserkrankungen, Infektionserkrankungen wie Hepatitis oder für Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes bestimmt, hieß es. Die Preisverhandlungen und die Nutzenbewertung sind verpflichtend seit einer Arzneimittelreform im Jahr 2011, die die Ausgaben für Medikamente begrenzen sollte.

 
Wer prüft die Arzneimittel?
Insgesamt sind in Deutschland mehr als 100 000 rezeptpflichtige und rezeptfreie Arzneimittel erhältlich – und jedes Jahr kommen mehrere Hundert Präparate neu auf den Markt. Ob ein Medikament zugelassen wird oder nicht, entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Werden Medikamente europaweit zugelassen, dann entscheidet die Europäische Arzneimittelagentur Ema. Zunächst müssen die Hersteller den Behörden nachweisen, dass ihr Medikament wirksam und für den Patienten unbedenklich ist. Das bedeutet: Ein Arzneimittel muss mehr positive Wirkungen als Nebenwirkungen haben. Die Stiftung Warentest formuliert dies so: „Ein Krebsmedikament wirkt nachweislich, führt aber als Nebenwirkung zu leichten Hautproblemen. Der Nutzen überwiegt also die Nebenwirkung.“ Das Gegenteil wäre der Fall, wenn die gleiche Nebenwirkung bei einem Hustensaft auftreten würde.
Wie zuverlässig sind solche Überprüfungen?
Die Stiftung Warentest kritisiert schon seit einiger Zeit die Prüfverfahren. So ist etwa Pharmazeut Gerd Glaeske von der Universität Bremen, der auch unabhängiger Experte der Stiftung Warentest ist, der Meinung, dass neu zugelassene Arzneimittel nicht nur Symptome lindern, sondern auch einen praktischen Nutzen für den Patienten haben sollten: Bluthochdruckmittel müssten demnach nicht nur den Blutdruck verringern, sondern auch die Lebensqualität der Patienten steigern und ihr Sterberisiko senken. Diese beiden Aspekte, so Glaeske, spielen in Zulassungsstudien von Pharmafirmen nicht immer eine Rolle, seien aber für die Patienten sehr relevant. Auch liefen viele Wirksamkeitsstudien von Pharmafirmen nicht länger als ein Jahr. Nebenwirkungen, die nach längerer Einnahme entstehen, können so nicht erkannt werden, warnt Glaeske.
Wie können die Patienten selbst für mehr Sicherheit bei der Medikation sorgen?
Durch allzu viele Arzneimittel entstehen mitunter gefährliche Mixturen mit vielfältigen Wechselwirkungen: Daher haben alle Kassenpatienten, die mindestens drei rezeptpflichtige Medikamente einnehmen, ein Anrecht auf einen Medikationsplan. Er führt auf, wie die Arzneien heißen und wie sie zu dosieren sind. Auch rezeptfreie Mittel sollen vermerkt werden. Der Hausarzt soll den Plan erstellen und pflegen.
Was müssen insbesondere Ältere bei der Medikamenteneinnahme beachten?
Manche Mittel machen älteren Patienten besonders zu schaffen. Für diese Fälle gibt es die sogenannte Priscus-Liste: Sie listet 83 Wirkstoffe auf, die für Menschen ab 65 Jahren riskant sind. Dabei geht es um vielfältige Erkrankungen wie Arthritis, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Probleme. Die Priscus-Liste ist für Ärzte und Apotheker nicht verpflichtend, kann ihnen aber als Warnhinweis dienen. Wer feststellt, dass er ein Mittel von der Priscus-Liste nimmt, sollte es nicht selbst absetzen, sondern mit seinem Arzt sprechen. Das Mittel muss nicht automatisch schaden und könnte individuell unerlässlich sein. Zudem vertragen ältere Menschen Arzneimittel häufig deutlich schlechter als jüngere. Grund: Der Körper verändert sich mit den Jahren, so dass Medikamente anders wirken – zumeist stärker.
Was tun, wenn ein Medikament Nebenwirkungen zeigt?
Patienten sollten diese unbedingt melden. Darum bitten die europäischen Arzneimittelbehörden. Die Möglichkeit besteht schon seit 2012. Das Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind Ansprechpartner in Deutschland. Ein Online-Meldeformular gibt es hier.