Die Feinstaubmessungen am Stuttgarter Neckartor haben während des Feinstaubalarms Mitte Januar um zehn bis 30 Prozent zu hoch gelegen. Ein Faktor spielte dabei das Streusalz auf den Straßen.

Stuttgart - Die tagesaktuellen Feinstaubmessungen am Stuttgarter Neckartor haben während des Feinstaubalarms vom 18. bis zum 22. Januar um zehn bis 30 Prozent zu hoch gelegen. Das hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe am Mittwoch bekannt gegeben. Die Auswertung nach der gravimetrischen Methode habe andere Werte als die nach dem tagesaktuellen Streulicht-Verfahren ergeben. „Die Feinstaub-Konzentrationen sind aber immer noch zu hoch, es besteht weiterhin Handlungsbedarf“, betont Christiane Lutz-Holzhauer, die stellvertretende Leiterin der LUBW-Abteilung Luftreinhaltung.

 

Gravimetrische Ergebnisse liegen erst jetzt vor

Die offiziellen Werte für Feinstaub ermittelt die LUBW nach dem gravimetrischen Referenzverfahren. Dabei wird der Feinstaub in der Messstation auf spezielle Filter abgeschieden. Nach zwei bis drei Wochen wird deren Inhalt im Labor unter genau definierten Bedingungen gewogen. Aus diesem Grund liegen die gravimetrischen Ergebnisse erst später vor. „Die Analyse bestätigt unsere Erfahrungen“, erläutert die LUBW-Präsidentin Margareta Barth. Bei niedrigen Konzentrationen unterschätze die schnelle Streulichtmessung die Belastung, bei hohen Konzentrationen werde diese überschätzt. Deshalb sei es während der Inversionswetterlage bei den sehr hohen Werten zu Unterschieden von bis zu 30 Prozent gekommen. Hauptursache für die hohen Werte am Neckartor sei die Inversionswetterlage gewesen, die den Luftaustausch stark eingeschränkt habe. „Dadurch konnten sich die Schadstoffe in der bodennahen Luftschicht anreichern“, so Barth.

Streusalz darf abgezogen werden

Auch die beim Feinstaubalarm herrschenden winterlichen Straßenverhältnisse haben nach Ansicht der LUBW zu den zu hohen Feinstaubwerten beigetragen. Es wurde in dieser Zeit Streusalz eingesetzt. „Der Feinstaubeintrag durch Streusalz darf laut EU-Verordnung von 2008 abgezogen werden“, so Lutz-Holzhauer. Der zu hohe Wert von 68 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft am 18. Januar sei durch eine hohe Streusalzkonzentration von 27 Mikrogramm verursacht worden. Nach Abzug dieses Anteils liege der Tagesmittelwert bei 41 Mikrogramm und damit unter dem Limit von 50 Mikrogramm. An den übrigen Tagen während des Alarms lägen die Werte trotz des Streusalzbonus über dem Grenzwert. Laut Experten war der Streusalzanteil bisher nicht abgezogen worden. Dieser zum ersten Mal von der LUBW vollzogene Schritt solle die an fast allen Alarmtagen weit über den Limit liegenden Schadstoffwerte wohl etwas aufhübschen, so Kritiker.