Rentabler Job: Der ausgeschiedene Berliner Senator Michael Beck kann nach nur zwölftägiger Amtsdauer Übergangsgeld kassieren.

Berlin - Eins sei an dieser Stelle vorausgeschickt: natürlich handelt es sich bei dem nachfolgend beschriebenen Vorgang um einen, der rechtlich vollkommen korrekt abläuft. Korrekt verhalten sich ja derzeit viele Politiker.

 

In diesem Fall geht es - noch einmal - um Berlins frischgebackenen Ex-Justizsenator Michael Braun. Der musste gerade seinen Job wegen Vorwürfen zu seiner Rolle als Notar in windigen Immobiliengeschäften aufgeben. Braun war keine zwei Wochen im Amt, weshalb die Deutsche Presseagentur mitfühlend formulierte: "Akzente setzen konnte der CDU-Mann in seiner zwölftägigen Amtszeit nicht." Der Senator hat stets betont, er habe sich genau nach dem Gesetz verhalten.

Das tut er jetzt schon wieder. Diesmal folgt er dem Berliner Senatorengesetz, Paragraf 16. Das macht ihn jetzt möglicherweise um ungefähr 50.000 Euro reicher. Denn Michael Braun ist zwar nicht mehr im Amt. Aber zurückgetreten ist er deshalb noch lange nicht. Der Senator hat vielmehr den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit um seine Entlassung gebeten. Dies sei, so sagt der Regierungssprecher, gängige Praxis.

Ausgeschiedene Senatoren erhalten "Übergangsgeld

Vor allem aber ist es ein feiner, geldwerter Unterschied. Wer in der Hauptstadt Senator wird, der kann nach der Landesverfassung, Artikel 56, Absatz 3 "jederzeit" zurücktreten. Tut er das, dann kostet er die Steuerzahler keinen Cent mehr. Er kann aber stattdessen auch einen Weg wählen, der mit Hilfe eines freundlichen Passus im Senatorengesetz geebnet wird. Dort heißt es sinngemäß: wenn das Amt aus einem "anderen Grund" als dem Rücktritt endet, steht dem Senator Übergangsgeld zu.

Gewährt wird es für so viele Monate, wie amtiert wurde - mindestens aber für ein halbes Jahr, davon in den ersten drei Monaten in voller Höhe und in den weiteren drei Monaten zur Hälfte. Michael Braun hat nun also nach zwölf Tagen Amtszeit ein Anrecht auf erst einmal 10.719 Euro im Monat, plus Zuschläge.

Würde er in irgendeiner Weise zu seinem Rückzug öffentlich Stellung nehmen, würde er vielleicht darauf verweisen, dass dies alles dem Gesetz entspricht. Zumindest dem einen von beiden. Er könnte das Übergangsgeld allerdings auch ablehnen. Rein rechtlich gesehen wäre das völlig korrekt.