Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Mordes an Sigfried Buback eingestellt. Sein Sohn Michael Buback kritisiert das scharf.

Göttingen – Wer hat 1977 den damaligen Generalbundesanwalt Sigfried Buback und seine beiden Begleiter erschossen? Diese Frage ist 38 Jahre nach dem Attentat immer noch ungeklärt. Der Sohn des Ermordeten, der Göttinger Chemie-Professor Michael Buback, ist schwer enttäuscht, dass die Ermittlungen gegen mehrere frühere Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) eingestellt wurden.

 
Was bedeutet diese Entscheidung für Sie?
Michael Buback ist tief enttäuscht von den Ermittlungsbehörden. Foto: Getty Images
Trotz einer Fülle an Zeugenaussagen und aussagekräftigen Beweismitteln haben Polizei und Justiz nicht feststellen können, wer die unmittelbaren Täter waren. Dabei erscheint mir die Aufklärung nicht besonders schwierig. Aus dem bereits damals sichergestellten tabellarischen „Arbeitsplan“ der Terroristen ergibt sich eindeutig, wer die drei Personen sind, deren Abfahrt in das Gebiet des Tatorts einstimmig beschlossen worden war.
Wie erklären Sie sich dieses Scheitern?
Ein wesentliches Problem sehe ich darin, dass die im Jahre 2010 wegen des Karlsruher Attentats angeklagte Verena Becker mit dem Verfassungsschutz kooperiert hat. Dieser Umstand kann die Versäumnisse der Ermittler erklären, denn in der Richtlinie für die Zusammenarbeit von Verfassungsschutzbehörden mit Polizei und Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten steht, dass die Geheimdienste Staatsanwaltschaft und Polizei zum Innehalten bei Ermittlungen bewegen können. Diese Regelung gilt insbesondere dann, wenn geheime Mitarbeiter dieser Behörden an Verfahren als Beschuldigte oder Zeugen beteiligt sind. Diese Richtlinie muss meines Erachtens bei den Ermittlungen zum Karlsruher Attentat gewirkt und Verena Becker begünstigt haben. Nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart – sie wurde 2012 zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt, was aber zu keiner Haftstrafe für sie führte - kann sie nicht mehr als Mittäterin belangt werden.
Wieso war dieses Urteil Anlass für die neuen Ermittlungen?
Das Gericht hat festgestellt, dass alle RAF-Mitglieder, die bei den zwei Vorbereitungstreffen anwesend waren, die Aufgabenverteilung für das als „Aktion Margarine“ codierte Karlsruher Attentat gebilligt und verbindlich festgelegt haben. Dies trug zur Verurteilung von Verena Becker bei. Deshalb musste die Bundesanwaltschaft gegen die Teilnehmer dieser Treffen, soweit sie nicht bereits verurteilt waren oder Verfahren anhängig sind, Ermittlungen wegen des Verdachts der Verabredung zu einem Verbrechen oder der Beihilfe zum Mord einleiten.
Welche Erkenntnisse über die Täter wurden nach Ihrer Ansicht nicht beachtet?
Im Stuttgarter Urteil von 2012 wird festgestellt, dass die drei unmittelbar am Karlsruher Attentat beteiligten männlichen RAF-Mitglieder im November 1976 bei dem Treffen im Harz anwesend waren. Die Attentäter müssen demnach aus dem Kreis der dort anwesenden, insgesamt acht namentlich bekannten Männer stammen. Drei von ihnen waren am Tattag in Amsterdam und bei ihnen kommt auch aus anderen Gründen nur Beihilfe in Betracht. Zwei weitere waren am Tattag bereits in Haft. Damit bleiben als männliche Mittäter nur drei übrig: Günter Sonnenberg, Christian Klar und Stefan Wisniewski. Bei Sonnenberg und Klar ist die Erkenntnis nicht überraschend. Es ist aber unbegreiflich, warum nicht längst gegen Wisniewski Anklage wegen Mittäterschaft erhoben worden ist. Seit 2007 ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen ihn, ohne erkennbares Ergebnis.