Kühle Temperaturen und nachts stellenweise schon Bodenfrost – in Stuttgart und der Region ist der Herbst eingekehrt. Doch muss man Ende September in der eigenen Wohnung frieren? Wir erklären, wann der Vermieter heizen muss.

Digital Desk: Jonas Schöll (jo)

Stuttgart - Vermieter müssen bei einem Kälteeinbruch schon im September oder früher die Heizung anstellen. Ist es in den Sommermonaten mehrere Tage hintereinander kalt, dann kann sich der Vermieter laut Mieterverein Stuttgart nicht auf Vereinbarungen im Mietvertrag berufen, die seine Heizpflicht auf die sogenannte Heizperiode beschränken, etwa vom 1. Oktober bis zum 30. April. Außerhalb der Heizperiode müsse dann geheizt werden, wenn es „unzumutbar kalt“ werde.

 

Ab wann der Vermieter heizen muss

„Der Vermieter muss die Heizung anstellen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber unter 18 Grad sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als zwei Tage anhält“, sagt die Geschäftsführerin des Stuttgarter Mietvereins, Angelika Brautmeier, auf Anfrage dieser Zeitung. „Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber unter 16 Grad, muss der Vermieter die Heizung sofort anstellen.“