Noch im Sommer will die grün-rote Landesregierung die Mietpreisbremse in Kraft setzen. Diese sei schon ein zielführendes Instrument, sagt der Landesverband des Mieterbundes. Er verlangt aber zahlreiche Nachbesserungen an dem Entwurf.

Ludwigsburg - Der Deutsche Mieterbund ist unzufrieden damit, wie die grün-rote Landesregierung die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg umsetzen will und fordert Nachbesserungen. Zum Beispiel sei unverständlich, dass im Ballungsraum Stuttgart Städte wie Ludwigsburg, Leonberg, Esslingen, Böblingen und Waiblingen nicht in die Verordnung aufgenommen wurden, obwohl dort „äußerst angespannte Wohnungsmärkte“ herrschten. das sagte der Landesvorsitzende des Mieterbundes, Rolf Gaßmann, am Freitag in Ludwigsburg. „Wir wundern uns auch, dass Mannheim nicht in der Gebietskulisse ist.“ Das gelte auch für Ostfildern und Leinfelden-Echterdingen, das beim Mietspiegelindex unmittelbar hinter Stuttgart auf Platz sechs der teuersten Wohnstädte in Deutschland liege.

 

„Nach allen Erfahrungen muste man davon ausgehen, dass zumindest die ans S-Bahn-Netz angeschlossenen Städte in die Gebietskulisse der Rechtsverordnung aufgenommen werden“, so der Mieterbund, „weil die Wohnraumversorgung gefährdet ist.“ Vergleichbares gelte auch für den Ballungsraum Rhein-Neckar. Dabei hätten sich Esslingen und Ostfildern darum bemüht, in die Gebietskulisse aufgenommen zu werden.

Noch im Sommer in Kraft

Anfang Juni hat die Landesregierung bekannt gemacht, wie sie sich die Mietpreisbremse vorstellt. In dem Verordnungsentwurf wurden 68 Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt benannt. Dort soll die Mietpreisbremse wirken. Sie besagt, dass dort bei der Wiedervermietung einer Wohnung der Mietpreis die ortsübliche Vergleichsmiete nur um zehn Prozent übersteigen darf. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörung. Bis 10. August haben Städte und Gemeinden Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Danach soll er in Kraft treten. Das soll noch im Sommer der Fall sein.

Das Land hatte die Orte anhand des dort herrschenden Versorgungsgrades mit Wohnungen und dem durchschnittlichen Einkommensniveau ausgesucht. Auch das hält der Mieterbund für zu kurz gegriffen. So sei der Leerstand von Wohnungen nicht korrekt berücksichtigt, sagte Gaßmann. Man hätte den Mangel auch anhand weiterer Kriterien identifizieren müssen, so der Mieterbund. Etwa anhand von Beurteilungen der städtischen Wohnungsämter zur lokalen Wohnungsmarktsituation. Weiter sei der Anteil der Sozialwohnungen am gesamten Bestand ein wichtiger Indikator für die Marktlage. Einen Hinweis auf die Bedingungen auf den Wohnungsmärkten gebe das Verhältnis von jährlich ausgegebenen Wohnberechtigungsscheinen zur Zahl der jährlich neu vermieteten Sozialwohnungen. Schließlich wäre auch von Interesse, wie stark bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Hartz IV-Empfänger, Wohngeldempfänger oder Studenten seien, die von Mieterhöhungen am stärksten betroffen seien. Dies bleibe bei der Auswahl der Orte, wo die Mietbremse gelten soll, aber unberücksichtigt. Man habe die Vorbehalte gegenüber der Regierung und den Landtagsfraktionen „sehr, sehr deutlich gemacht“. Gaßmann zeigte sich aber wenig optimistisch, dass man dort den „guten Argumenten zugänglich“ sei.

Viel Zeit gelassen

Auch habe man sich die Umsetzung noch vor der Sommerpause gewünscht. Die Landesregierung habe Vermietern „viel Zeit gelassen“, um vor Inkrafttreten der Verordnung noch die Mieten heraufzusetzen.

Aber man nehme „lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“. „Die Mietpreisbremse ist eine wichtige wohnungspolitische Maßnahme, weil sie die Auswirkungen des Wohnungsmangels abfedert und verhindert, dass Wohnen in der Stadt für immer mehr Menschen zu einem Armutsrisiko oder gar zu einem unbezahlbaren Luxusgut wird.“

Dramatisch steigende Mieten seien ein deutliches Anzeichen für den Wohnungsmangel. Er verstärke sich durch die wachsende Zuwanderung noch zusätzlich. Demgegenüber stehe „ein verlorenes Jahrzehnt“: In den Jahren 2000 bis 2012 sei der Wohnungsbau „sträflichst vernachlässigt“ worden, sagte Gaßmann. Was aber so lange nicht beachtet worden sei, sei sehr schwer wieder in Gang zu bringen. So sei zum Beispiel in der Landeshauptstadt Stuttgart im Jahr 2014 der Bau nicht einer einzigen Sozialwohnung beantragt worden.