Seit 1. Juni können Länder auf die Mietpreisbremse treten, um den sprunghaften Anstieg von Mieten zu stoppen. In Baden-Württemberg gibt es noch keinen genauen Termin, wann die Regelung greifen soll.

Berlin - Seit Montag können die Bundesländer die Mietpreisbremse einführen. Sie soll sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Großstädten vermeiden. Derzeit müssen Neumieter oft deutlich mehr für eine Wohnung zahlen als ihre Vormieter. Um das zu verhindern, dürfen Neumieten in ausgewiesenen Gegenden künftig nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Bundesländer legen fest, wo die Mietpreisbremse gilt, indem sie Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausweisen. Ausnahmen gibt es für Erstvermietungen und umfassend modernisierte Wohnungen.

 

Die meisten Bundesländer aber sind noch nicht so weit - oder wollen sie überhaupt nicht. Eine Übersicht:

BADEN-WÜRTTEMBERG: Dort geht die Mietpreisbremse im Sommer an den Start, ein genauer Termin steht wie in vielen anderen Ländern noch nicht fest. Derzeit werden die betroffenen Gebiete bestimmt, dabei sind Groß- und Universitätsstädte im Fokus.

BAYERN: Die Einführung wird vorbereitet. Es muss aber noch festgelegt werden, wo sie gelten soll.

BERLIN: Die Mietpreisbremse gilt seit 1. Juni für die gesamte Stadt.

BRANDENBURG: Es wird geprüft, ob und wo eine Begrenzung sinnvoll ist. Entschieden wird laut Infrastrukturministerium im Laufe des Jahres. Wann die Bremse gelten würde, könne noch nicht gesagt werden.

BREMEN: Die Mietpreisbremse soll in der Stadt eingeführt werden. Geplant ist das für Mitte des Jahres. In Bremerhaven wird es keine geben.

HAMBURG: Der Senat will die Bremse flächendeckend einführen. Dagegen wehren sich aber Vermieter. Derzeit laufen Gespräche, die „zeitnah“ zu einem Ergebnis führen sollen.

HESSEN: Ein Starttermin ist noch nicht bekannt. Zuletzt hatte vor allem die Stadt Frankfurt auf eine Mietbegrenzung gedrungen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Das Land hat bisher keine Pläne geäußert, eine Mietpreisbremse einzuführen.

NIEDERSACHSEN: Die Einführung wird wohl bis 2016 dauern - womöglich wird zuvor erst per Gutachten untersucht, in welchen Städten.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Das Bauministerium hatte zunächst von einem Start der Regelung im Frühsommer gesprochen, inzwischen bestätigte ein Sprecher der Landesregierung den geplanten Beginn zum 1. Juli. Betroffene Gebiete werden mit einem Gutachten ermittelt. Preisliche Obergrenzen dürfte es im Rheinland, aber auch in Münster geben.

RHEINLAND-PFALZ: Die Mietpreisbremse soll nur in den drei Unistädten Mainz, Trier und Landau greifen. Die Verordnung könnte laut Finanzministerium im Sommer in Kraft treten.

SAARLAND: Im kleinsten Flächenland gibt es wahrscheinlich keine Mietpreisbremse. Laut Justizministerium wird das aber noch geprüft. Auf dem Wohnungsmarkt gebe es tendenziell ein Überangebot.

SACHSEN: Im Freistaat sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Wenn das Gesetz in Kraft ist, müssen Kommunen ihren Bedarf beim Innenministerium anmelden.

SACHSEN-ANHALT: Das Land will keine Mietpreisbremse. Auf dem Wohnungsmarkt gibt es viel Leerstand, bei den großen Unternehmen derzeit 12 Prozent.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Bis zum Jahresende soll klar sein, wo die Regelung eingeführt wird.

THÜRINGEN: Wenn die Kommunen wollen, könnte die Verordnung bis zur Sommerpause auf dem Weg sein, hieß es zuletzt beim Infrastrukturministerium. Als angespannt gilt der Wohnungsmarkt in Erfurt, Weimar und Jena.