Von einem „Ehrensold“, wie ihn Ex-Bundespräsident Wulff erhält, kann Mappus nur träumen. Er bekommt als Altersversorgung rund 8000 Euro im Monat.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Frage wird nicht gestellt werden, wenn Stefan Mappus (CDU) an diesem Freitag als Zeuge vor dem EnBW-Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags auftritt. Aber sie beschäftigt Politiker und Publikum gleichermaßen: Wie ist der ehemalige Ministerpräsident, der nach einer steilen Karriere abrupt abstürzte, eigentlich finanziell situiert?

 

Von einem „Ehrensold“, wie ihn der gescheiterte Bundespräsident Christian Wulff (CDU) lebenslang erhält, kann Mappus nur träumen. Auch einen „goldenen Spazierstock“, also eine Sofortpension wie für einen abgelösten Regierungspräsidenten, bekommt er nicht. Im Gegensatz zum Staatsoberhaupt und zu politischen Beamten bleibt bei ihm eine erhebliche Lücke: jene etwa acht Jahre, die zwischen dem Auslaufen des Übergangsgeldes und dem Beginn von Versorgungsansprüchen liegen.

Erst mal Übergangsgeld

Nach seinem Ausscheiden als Ministerpräsident im Mai 2011 erhielt der 45-Jährige noch drei Monate lang die vollen Bezüge, samt Aufwandsentschädigung und Familienzuschlag etwa 15 000 Euro. Danach halbierte sich der Betrag. Gezahlt wird er bis zu zwei Jahre. Auch als einstigem Abgeordneten steht dem Pforzheimer ein Übergangsgeld zu, nach 15 Jahren im Parlament – von 1996 bis 2011 – grundsätzlich für 17 Monate. Es entfällt aber, wenn die Zahlungen nach dem Ministergesetz höher sind. Die nachlaufenden Bezüge enden mithin, wenn Stefan Mappus, der am 6. April 46 wird, 47 Jahre alt ist.

Was dann? Mit 55 Jahren hat der Ex-Politiker nach der – teilweise nicht personenbezogenen – Auskunft von Finanzministerium und Landtag Anspruch auf die sogenannte Altersentschädigung nach dem Abgeordnetengesetz, mit 58 Jahren auf die Pension als ehemaliges Regierungsmitglied. Beides zusammen summiert sich nach heutigem Stand auf etwa 8000 Euro monatlich. Als ehemaliger Abgeordneter bekommt Mappus, sobald er seinen 55. Geburtstag gefeiert hat, 2876 Euro pro Monat. Diese staatliche Altersversorgung erhalten nur jene Parlamentarier, die das Mandat vor dem 1. Oktober 2003 antraten. Nach aktuellem Recht bekommen Mitglieder des Landtags einen Vorsorgebeitrag, den sie für ihre eigene Altersversorgung und die Versorgung von Hinterbliebenen verwenden müssen; darüber wird ein Nachweis verlangt.

Langfristig gut versorgt

Bei der Versorgung nach dem Ministergesetz werden Mappus’ Dienstzeiten als Staatssekretär, Verkehrsminister und Ministerpräsident berücksichtigt. Laut Finanzministerium ergeben diese insgesamt sieben Jahre einen „Ruhegehaltssatz“ von gut 44 Prozent, bezogen auf die Besoldungsgruppe B 11 und einen Teil des Familienzuschlags – macht 5200 Euro monatlich. Gezahlt wird das bei fünf Amtsjahren zu Beginn des 62. Lebensjahres. Mit jedem weiteren Amtsjahr entsteht der Anspruch zwei Jahre früher – also im Fall des Ex-Premiers schon mit 58. Die Versorgungsbezüge aus Landtagsmandat und Regierungsposten werden zwar verrechnet – aber nur dann, wenn sie zusammen im Monat gut 7900 Euro übersteigen. Mit 8076 Euro läge Mappus kaum darüber, so dass die abzuziehende Hälfte des darüber hinausgehenden Betrages gerade mal 80 Euro ausmacht.

Mittel- und langfristig ist Mappus also gut versorgt, für die nächsten Jahre aber braucht er wohl noch ein Einkommen. Seinen Job als Landeschef für Brasilien beim Pharmakonzern Merck hat er bekanntlich wieder aufgegeben, um sich nach dem Motto „Ehre vor Karriere“ auf die Verteidigung seines EnBW-Deals zu konzentrieren. Über eine neue Stelle ist bisher nichts bekannt. Doch seinen ursprünglich schon für Februar vorgesehenen Auftritt vor dem Untersuchungsausschuss hat er dem Vernehmen nach mit dem Hinweis auf berufliche Verpflichtungen abgesagt.