Er bezahlte Jungen dafür, dass sie mit ihm Oralverkehr hatten: Wegen sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen wurde ein Mann aus der Nähe von Karlsruhe jetzt zu drei Jahren Haft verurteilt.

Er bezahlte Jungen dafür, dass sie mit ihm Oralverkehr hatten: Wegen sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen wurde ein Mann aus der Nähe von Karlsruhe jetzt zu drei Jahren Haft verurteilt.

 

Karlsruhe - Wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen ist ein 61-Jähriger aus Bad Schönborn bei Karlsruhe zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der homosexuelle Mann zwischen 2008 und 2012 zwölf Jungen in mindestens 40 Fällen zu sexuellen Handlungen überredet hat.

„Es handelt sich um ein mildes Urteil“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Schweikart. Er begründete es damit, dass die Jungen zwischen 14 und 18 Jahren aus freien Stücken mitgegangen sind und keinen erkennbaren Schaden davon getragen hätten - für ihre Liebesdienste bekamen sie zwischen 5 Euro und 25 Euro.

"Dieser Mann ist kein Gewalttäter"

„Dieser Mann ist kein Gewalttäter“, zeigte sich der Richter nach dreitägiger Hauptverhandlung überzeugt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein anderes Bild von dem Angeklagten gezeichnet: Sie hatte 123 Fälle von Missbrauch aufgelistet, dem 61-Jährigen zudem eine Vergewaltigung und eine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen und fünf Jahre Haft gefordert.

Der geständige Angeklagte zeigte sich bei der Urteilsverkündung sichtlich erleichtert. Er war bereits vor vier Jahren wegen vergleichbarer Taten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und ist seit einem Jahr in Haft.

Der Mann, der als Taxi-Fahrer arbeitete, ging immer nach demselben Schema vor: Er sprach die Jugendlichen am Karlsruher Hauptbahnhof oder nahe seinem Wohnort an, lud sie teils zum Essen ein und ging dann meist mit ihnen zu sich nach Hause. Dabei zeigte er ihnen Pornofilme und hatte Oralverkehr mit ihnen. Die Jungen kamen alleine, aber auch zu zweit oder zu dritt - und einige kamen auch mehrfach. Der Prozess fand teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.