Missbrauchsprozess in Koblenz Ein heilloses Aktenchaos
Nadia Köhler, 23.02.2011 19:28 Uhr
Der Angeklagte Detlef S. sitzt im Koblenzer Landgericht neben seinem Anwalt. Foto: dpa
Der Angeklagte Detlef S. sitzt im Koblenzer Landgericht neben seinem Anwalt. Foto: dpa
Koblenz - Eines muss man sich an diesem Tag im Sitzungssaal 108 des Koblenzer Landgerichts immer wieder klarmachen: der Angeklagte ist Detlef S. – ein kleiner, unscheinbarer Mann mit grau meliertem Haar und einer seriös wirkenden Brille auf der Nase, der neben seinem Anwalt links von der Richterbank sitzt. Angeklagt sind nicht die vier Sozialarbeiter vom Jugendamt Altenkirchen, die nacheinander Platz im Zeugenstand nehmen. Diese vier haben keine Verbrechen begangen, aber die beiden Frauen und die beiden Männer vom Jugendamt haben es Detlef S. leichtgemacht, seinen Kindern das Leben zur Hölle zu machen.

Insgesamt 350-mal soll Detlef F. von 1987 bis 2010 seine Kinder – den Stiefsohn Björn, die Stieftochter Natascha und die leibliche Tochter Jasmin – sexuell missbraucht haben. Mit seiner Stieftochter Natascha hat er in dieser Zeit acht Kinder gezeugt. Zudem soll er die beiden Mädchen, Natascha und Jasmin, in 35 Fällen zur Prostitution gezwungen haben und alle Kinder regelmäßig mit einer selbst gebauten Peitsche und anderen Gegenständen verprügelt haben.

Es gab niemanden, der Detlef S. in all den Jahren aufgehalten hat – nicht seine Ehefrau, die am Mittwoch mit einem scheuen Blick auf den Angeklagten die Aussage verweigerte, und auch nicht das Jugendamt, bei dem die Familie S. spätestens seit 1998 aktenkundig war. Denn anders als im Fall der Familie Fritzl aus Amstetten, mit der die Familie S. aus Fluterschen immer wieder fälschlicherweise verglichen wird, haben die Verbrechen des Detlef S. nicht in einem mit Schallschutztüren verschlossenen Keller stattgefunden, sondern im elterlichen Schlaf- oder Wohnzimmer.

Die Opfer waren nicht über Jahre hinweg in ein unterirdisches Verlies gesperrt, sondern gingen ganz normal zur Schule, zu Freunden und zu Nachbarn.Und wie sich im Laufe der Verhandlung zeigte, haben diese Nachbarn auch nicht immer weggeschaut, sondern dem Jugendamt sogar gemeldet, dass Detlef S. seine Kinder schlug.

Jugendamtsakte weist erhebliche Lücken auf


Aus den Akten des Jugendamtes von 1998 geht auch hervor, dass sich vor allem der Stiefsohn Björn "wieder und wieder an Polizei, Lehrerin und Jugendamt gewendet hat", wie der Richter bei der Zeugenbefragung des Jugendamtsleiters Hermann-Josef Greb zusammenfasst. Der Junge, aber auch seine Schwester Natascha, berichtete in dieser Zeit gegenüber Dritten immer wieder von den Misshandlungen und äußerten zudem, wie in den Gesprächsnotizen vermerkt wird, den Wunsch, nicht mehr nach Hause zu müssen. Aussagen, die normalerweise – und das bestätigt der Leiter des Jugendamtes – ausreichen würden, um Teenager in Obhut zu nehmen.

Warum damals nichts Vergleichbares passierte, versuchte der Leiter damit zu erklären, dass die Kinder ihre Aussagen immer wieder zurückgenommen haben. Greb selbst musste im Januar 1998 von einer bereits geplanten Obhutnahme wieder absehen, da die Kinder plötzlich wieder ausdrücklich den Wunsch äußerten, doch wieder nach Hause gehen zu dürfen.

Erklären konnte Greb dagegen nicht, warum in der Jugendamtsakte der Familie S. derart große Lücken auftauchen. Die Akte endet im Mai 1999 mit einem nicht weiter verfolgten Hinweis einer Nachbarin auf Misshandlungen und wird erst fast drei Jahre später im August 2002 fortgeführt. Da hatte sich erneut eine Frau beim Jugendamt gemeldet, die berichtete, was der Stiefsohn Björn S. ihr erzählt habe: Detlef S. habe Natascha geschwängert, der Stiefvater und die Mutter seien Alkoholiker, und Björn habe gesehen, wie seiner kleinen Stiefschwester Jasmin das Blut zwischen den Beinen runtergelaufen sei. In einer anschließenden Befragung bestritten die Eheleute S. die Vorwürfe.

Sachbearbeiterin erinnert sich an keine Auffälligkeiten


Ein Ermittlungsverfahren musste eingestellt werden, da Jasmin im Beisein ihrer Mutter bei der Polizei bestritt, sexuell missbraucht worden zu sein. Ihre Halbschwester Natascha verweigerte die Aussage. Von Dezember 2002 bis 2008 finden sich erneut keinerlei Aufzeichnungen in der Akte der Familie S. Das bedeute vermutlich, dass in dieser Zeit "nichts mehr an uns herangetragen wurde", sagte Greb dazu vor Gericht.

Auch die zuständige Sachbearbeiterin erinnert sich rückblickend an keinerlei Auffälligkeiten mehr in diesem Zeitraum. Immerhin geht es hier um die sechs Jahre, in denen Detlef S. damit begann, auch seine leibliche Tochter zu vergewaltigen – insgesamt 284-mal soll er dies laut Anklage mit der heute 18-jährigen Jasmin getan haben.

Drei Sachbearbeiter waren mit der Akte der Familie S. vertraut. Nachdem sie genau wie ihr Vorgesetzter vor Gericht ausgesagt haben, bleiben viele Fragen offen: Warum herrschte bei der Aktenführung laut Richter, "gelinde gesagt, ein heilloses Chaos"? Warum scheinen einige Schriftstücke aus der Akte verschwunden zu sein? Warum hat der Jugendamtsleiter Greb dem Angeklagten, den er seit dessen Jugend kennt, in einem vertraulichen Gespräch zu einem Vaterschaftstest geraten, um allen aufgekommenen Gerüchten ein Ende zu bereiten, ohne dann aber weitere Schritte zu unternehmen? Warum konnte Detlef S. Hausbesuche vom Jugendamt oft umgehen, in dem er meist einfach selbst auf der Behörde erschien?

Ermittlugnsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung


Vieles erklärt sich offenbar mit der Persönlichkeit des Angeklagten: "Er war stets darauf bedacht, einen guten Eindruck zu machen", sagte der Jugendamtsleiter Greb. Und auf eine Sachbearbeiterin hat der Vater stets "einen sehr besorgten Eindruck gemacht". Detlef S. sei immer sehr authentisch rübergekommen.

"Im Nachhinein", sagte der Jugendamtsleiter am Mittwoch, sei ihm klar geworden, "wie nah wir teilweise dran waren, alles aufzudecken". Das dies nicht gelungen sei, bezeichnete er als "unfassbar". Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes Altenkirchen ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleitung eingeleitet.
Kommentare (6)
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JUL
24
André Zeiger, 20:25 Uhr

Gefälschter Rundstempel

Gefälschtes Abstammungsgutachten und gefälschter Rundstempel von einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten und Serologie aus Würzburg. Grund: Vertuschung von Inzest und Missbrauch. Dieses DNS – Abstammungsgutachten ist zu 100 % ein Plagiat! Der verwendete Rundstempel ist gefälscht! Der Beschluss vom Amtsgericht Kitzingen stimmt nicht mit dem Wortlaut der Einladung des Sachverständigen überein. Beweis: Anlage K 9, unter: http://www.andre-zeiger.com Einladung des öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten und Serologie aus Würzburg. Beweis: Anlage K11, unter: http://www.andre-zeiger.com Erstellt hat der Sachverständige (oder wer auch immer) ein DNS – Abstammungsgutachten. In diesem DNS – Abstammungsgutachten tauchen dann sogar „17 gentechnologisch nachweisbare Blutgruppensysteme“ auf. Was haben Blutgruppensysteme in einem DNS – Abstammungsgutachten zu suchen? Hier ist auch der gefälschte Rundstempel zu betrachten. Beweis: Anlage K 12, unter: http://www.andre-zeiger.com Eine Beschwerde über den Sachverständigen, der noch von der Regierung von Unterfranken öffentlich bestellt und beeidigt worden ist, liegt der IHK Würzburg – Schweinfurt seit Ende April 2011 vor. Mit Wirkung vom 31.12.2007 wurde das Bayerische Sachverständigengesetz aufgehoben. Nun ist die jeweilige IHK zuständig. Mal sehen, wie sich die zuständige IHK entscheidet! Ich habe im Internet Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von der IHK ……. gefunden, welche ich mir sogar einrahmen würde. Optisch einfach perfekt. Diese Gutachten außerhalb seines Labors zu fälschen ist nicht möglich. Dafür hat dieser Sachverständige die nötige Vorsorge getroffen. Ich danke dem Sachverständigen, dass er es mir ermöglicht hat, Einblick in seine Gutachten zu nehmen. Bei meinem DNS – Abstammungsgutachten würde sich die „blaue Tonne“ schütteln und sich sogar weigern, solchen „Schund“ aufzunehmen. Schaut mal bei Google unter: Justizskandal – entfacht – geplant – und ausgeführt durch einen Anwalt http://www.andre-zeiger.com

APR
29
André Zeiger , 23:49 Uhr

Akten vom Jugendamt verschwunden

Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten von einem öffentlich bestellten und beeidigten Blutgruppengutachter aus Würzburg bekommen. Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben. Schon wieder sind bei einem Jugendamt Akten verschwunden. Dieser Familie muss endlich das Handwerk gelegt werden! www.andre-zeiger.com

FEB
24
JaneO., 10:50 Uhr

gemachtes Chaos?

Die Kinder melden sich selbst beim Jugendamt. Das Jugendamt kommt. Die Kinder trauen sich nicht ihre Anzeige aufrecht zu erhalten. Das Jugendamt forscht nicht weiter nach? Die Mädchen wurden vom Vater an Freier übergeben. In so einem kleinen Kaff merkt niemand etwas? Wer stand denn da am Aktenvernichter beim Jugendamt? Womöglich ein Freier? Aber nein, das wäre jetzt wirklich zu schräg gedacht....oder?

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