Mitsprache im Land Leichter zum Volksentscheid
Thomas Breining, 31.08.2010 15:07 Uhr
SPD-Innenpolitiker Reinhold Gall (rechts) will mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen. Foto: Rudel
SPD-Innenpolitiker Reinhold Gall (rechts) will mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen. Foto: Rudel
""Bürger sollen Themen direkt in den Landtag einspeisen können.""
Uli Sckerl, Grüne



Allen Umfragen zufolge wolle "eine große Mehrheit der Bürger über alle politische Lager hinweg mehr direkte Mitsprache", sagte der Landesvorsitzende des Vereins Mehr Demokratie, Reinhard Hackl. "Der vorgelegte Gesetzentwurf der beiden Fraktionen wäre ein Meilenstein für die Demokratie in Baden-Württemberg." Knackpunkt ist, einem Volksbegehren bedeutend niedrigere Hürden in den Weg zu stellen.

Derzeit müssen 16,6 Prozent der Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift bekunden, dass sie ein Volksbegehren unterstützen. Das sind derzeit etwa 1,2 Millionen Menschen. Dafür haben die Initiatoren des Begehrens zwei Wochen Zeit. Sie dürfen die Unterschriften auch nicht auf der Straße sammeln. Vielmehr liegen die Listen nur in Ämtern aus. Diese Erfordernisse, so Hackl, haben "bislang noch jede Initiative im Keim erstickt". SPD und Grüne wollen es ermöglichen, Menschen in der Öffentlichkeit anzusprechen. Es sollen nur noch fünf Prozent der Wahlberechtigten, etwa 376000 Menschen, als Unterstützer beigebracht werden. Und es sollen dafür sechs Monate Zeit sein.

Entscheidung bei Stimmenmehrheit


Ein weiterer Reformschritt sei, bei einer Volksabstimmung über einfache Gesetze (die nach einem erfolgreichen Volksbegehren stattfindet) auf ein Quorum zu verzichten. Entscheiden solle die Mehrheit der abgegebenen Stimmen - unabhängig von der Beteiligung. So soll Abstimmungsboykotten der Nährboden entzogen werden. Ausgenommen davon sollen verfassungsändernde Gesetze bleiben. Für sie solle aber das Quorum von derzeit 50 Prozent deutlich gesenkt werden.

Hintergründe zum Bürgerbegehren


Begehren
Seit ihrer jeweiligen Einführung hat es in den Bundesländern insgesamt 69 Volksbegehren und 16 Volksentscheide gegeben, die sich mit einer Landesangelegenheit befasst haben. Das geht aus dem Volksbegehrensbericht 2009 von Mehr Demokratie hervor. Hamburg ist Rekordhalter. Dort hat es seit 1996 zwölf Volksbegehren und fünf -entscheide gegeben.

Tradition
Am längsten sind Elemente direkter Demokratie in Bayern und in Hessen verankert, jeweils seit 1946. In Bayern hat es in 64 Jahren immerhin schon 18 Volksbegehren und fünf Volksentscheide gegeben. In Hessen war es seither erst ein einziges Begehren. Im Südwesten ist Bürgerbeteiligung seit 1974 verankert. In 36 Jahren gab es weder ein Begehren noch einen Entscheid.

Quoren
Um einen Volksentscheid zu initiieren, braucht es zuvor ein erfolgreiches Bürgerbegehren. Dieses wird nur anberaumt, wenn fristgerecht eine Mindestzahl von Unterschriften zusammenkommen. Im Land sind 14 Tage Zeit, um 16,7 Prozent der Wahlberechtigten aufzurütteln. In Schleswig-Holstein müssen fünf Prozent innerhalb von sechs Monaten unterschreiben.
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