Es müssen schreckliche Szenen gewesen sein, die sich im Kinderzimmer des kleinen Leo abgespielt haben. Der Vater des nur 19 Tage alten Babys quälte, misshandelte, missbrauchte und tötete das Baby – offenbar aus Eifersucht. Die Mutter schritt nicht ein.

Mönchengladbach - Stundenlang hat ein Vater seinen 19 Tage alten Sohn aus Eifersucht gequält, missbraucht und schließlich ermordet - dafür verurteilte ihn das Landgericht Mönchengladbach zu lebenslanger Haft. Die Richter stellten am Dienstag außerdem die besondere Schwere der Schuld des 26-Jährigen fest. Damit kann er nach 15 Jahren keinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen. Der Mann wurde des Mordes, der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen und des schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen.

 

Weil die 25 Jahre alte Mutter nicht eingeschritten ist, verurteilten sie die Richter wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Zuschauer reagierten hörbar mit Unmut auf das vergleichsweise milde Urteil: Die Anklage hatte mehr als sieben Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen gefordert.

Die Mutter schritt nicht ein

Die 25-Jährige war während des Gewaltexzesses des Vater im Schlafzimmer nebenan. Die Richter gingen davon aus, dass die Mutter von der Tat etwas mitbekommen hat. Sie habe aber damit gerechnet, dass der Vater dem Kind höchstens aus Ungeschicklichkeit weh tue. „Sie ist liegengeblieben, um zu zeigen, dass sie ihm vertraut“, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers.

Der Vater habe den Jungen aus maßloser Selbstsucht und Eifersucht getötet, sagte Beckers in der Urteilsbegründung. Nach der Heimkehr von Mutter und Söhnchen Leo aus dem Krankenhaus, sei der Vater eifersüchtig geworden.

In der Tatnacht im Oktober 2015 habe er dem Kind das Fläschchen gegeben und es gewickelt. Dabei sei ihm der Junge aus der Hand gerutscht und mit dem Kopf auf die Tischkante gefallen. Als sich der Junge nicht beruhigte, habe der Mann entschieden, den Säugling zu töten - und ihn über Stunden gequält: sich auf das Köpfchen gesetzt, den Jungen geschüttelt, ihn „in einem barbarischen Akt“ sexuell missbraucht.