Es gibt keine schlechte Publicity? Manchmal eben doch. Denn die Reklame des Autovermieters Sixt mit Gustl Mollath schlägt hohe Wellen. Die Menschen können über die Veralberung eines Justizopfers nicht lachen.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Die Firma Sixt vermietet nicht nur Autos. Mit ihren Werbekampagnen scheint das Münchner Unternehmen auch bestrebt, Arbeitsplätze im Bereich der Rechtspflege zu sichern. Immerhin bis zum Bundesgerichtshof hatte es das Poster mit Oskar Lafontaine gebracht. Der Ex-Finanzminister wollte sich kurz nach einem Abgang nicht als „Mitarbeiter in der Probezeit“ titulieren lassen. Muss er aber doch, entschieden die höchsten deutschen Richter – nachdem der Fall sieben Jahre durch die Instanzen vorangetrieben wurde. Ein juristischer Erfolg für die Autovermieter.

 

Nun haben die Werber den aus der Psychiatrie entlassenen Gustl Mollath entdeckt und sein Porträt mit dem Text „Wenn hier jemand verrückt ist, dann Sixt mit seinen Preisen“ versehen. Was daraufhin im Internet geschah, wird neudeutsch Shitstorm genannt. Die Mehrzahl der Menschen mag über veralberte Politiker gut lachen, nicht aber über die Vermarktung potenzieller Justizopfer. Sixt wurde übel beschimpft und beim Werberat angezeigt. Inzwischen haben sich die Münchner bei Mollath entschuldigt. Es bleibt ein klassisches Eigentor.

Lafontaine-Urteil ohne direkte Rede sei nicht vergleichbar

Die Autovermieter hatten weder Lafontaine noch Mollath um Erlaubnis gefragt. Ebenso ungefragt hat eine Kölner Kanzlei den Medien bundesweit ihre Rechtsauffassung mitgeteilt, wonach sich Mollath diesen Spaß als Person der Zeitgeschichte wohl gefallen lassen müsse. Es folgt der Verweis auf das Lafontaine-Urteil. Mollaths Anwalt Gerhard Strate sieht das natürlich anders – mit gewichtigen Argumenten. Seiner Mandantschaft sei ein Zitat in den Mund gelegt worden, ohne zu fragen, das gehe nicht, sagt der Hamburger. Das Lafontaine-Urteil ohne direkte Rede sei nicht vergleichbar. „Ohne die Tüttelchen wäre es für uns schwieriger“, gibt der Anwalt zu.

Das Angebot von Sixt, nachträglich ein Honorar an Mollath zu überweisen, will Strate nicht annehmen – „um den Rechtsbruch nicht dadurch absegnen zu lassen“. Einen Friedensschluss außerhalb des Gerichtssaales kann er sich gleichwohl vorstellen, zum Beispiel im Falle einer freiwilligen Spende für gute Zwecke verbunden mit einer Unterlassungserklärung. Mollath hätte dann eine Gemeinsamkeit mit Angela Merkel. Auch die hatte als Anzeigenopfer nicht die Gerichte bemüht.