Im Mordprozess gegen ihn schweigt er bisher, gegenüber einem Mithäftling soll ein Frührentner aber nun gestanden haben, vor 30 Jahren eine junge Frau vergewaltigt und getötet zu haben.

Zwickau - Gut 30 Jahre lang kein Wort und dann Geplauder hinter Gittern: Im Wunderlich-Prozess gibt es ein sogenanntes Zellengeständnis des Angeklagten, wie der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann am Montag im Zwickauer Landgericht sagte. Demnach soll der 62-Jährige die Tat einem Mithäftling in der Haftanstalt Zwickau gegenüber eingeräumt haben. Dort sitzt der Beschuldigte derzeit in Untersuchungshaft. „Er habe jemanden vom Moped gezerrt, vergewaltigt und umgebracht“, gab Nebenklage-Vertreter Guido Zengerle die Worte des Mannes wieder.

 

Demnach soll es während eines Gesprächs im Mai zu dieser überraschenden Aussage des Frührentners gekommen sein. Im Prozess schweigt der Angeklagte bislang zu den Vorwürfen. Der Mithäftling habe sich erst an eine Vollzugsbeschäftigte, danach an den Pfarrer der Haftanstalt und schließlich per Brief an die Staatsanwaltschaft gewandt.

„Allerdings ist so ein Zellengeständnis immer sehr einschränkend zu beurteilen“, sagte Herbert Posner, der als Nebenkläger einen Bruder der am 9. April 1987 getöteten Heike Wunderlich vertritt. Die meisten Straftäter versprächen sich von einer solch belastenden Aussage einen Vorteil für sich selbst. So liege in diesem Falle ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung vor. Warum der Mann im Gefängnis sitzt, konnte der Rechtsanwalt nicht beantworten. Alle offenen Fragen sowie die Glaubwürdigkeit des Zellengenossen sollen nun am kommenden Montag besprochen werden.

Das Zellengeständnis selbst spielte am 33. Verhandlungstag nur am Rande eine Rolle, da sich die Befragung des psychiatrischen Sachverständigen hinzog. Jan Lange hatte dem Frührentner in einem Gutachten attestiert, nur für zwei Stunden pro Tag mit einer Pause dazwischen verhandlungsfähig zu sein.

Das Sprachzentrum des Mannes sei durch einen Schlaganfall 2012 dauerhaft geschädigt, erläuterte der Experte vom Uniklinikum Dresden. Demnach habe er Schwierigkeiten zu sprechen, verstehen könne er hingegen gut. Auch sein Langzeitgedächtnis sei intakt. „Es ist unplausibel, dass ein begangener Mord vergessen wird“, sagte er auf eine entsprechende Nachfrage der Verteidigung.

Zuvor hatten nach Angaben des Gerichts bereits mehrere Zeugen berichtet, dass eine Kommunikation mit dem Angeklagten aufgrund seiner Sprachprobleme nicht einfach, aber in der Regel zielführend sei. Seit Prozessbeginn ist der Gesundheitszustand des Mannes aus dem thüringischen Gera ein ständiges Thema - insbesondere die Frage, ob er tatsächlich so gebrechlich ist wie es den Anschein hat. „Er simuliert nicht - was aber nicht heißt, dass er bestimmte Informationen nicht vorenthält“, sagte Lange. Er hält den Angeklagten für voll schuldfähig.

Demnach könne es durchaus möglich sein, dass Helmut S. die Namen seiner Kinder oder andere biografische Details nicht mehr erinnere oder diese aus anderen Gründen vorenthalte. So habe er angegeben, nach der Wende nicht mehr straffällig gewesen zu sein. Nachweislich saß er aber wegen mehrerer Sexualdelikte in Haft. Weil sein genetischer Fingerabdruck deshalb in einer DNA-Datenbank gespeichert war, konnte er 2016 als mutmaßlicher Täter ermittelt werden.